Sehr geehrter Herr Dr. Vogt, welche Weisung zur anlassloser Chatkontrolle erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel - Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?
Als Mutter, Erzieherin und Multiplikatorin zum Kinderschutzbund sehe ich ein sehr großen Bedarf Kinder und Jugendliche in den sozialen Netzwerken zu schützen, stelle jedoch auch die Wirksamkeit der anlassloser Chatkontrolle in Frage.
Daher frage ich Sie: Wird diese Weisung veröfentlicht, und wenn nein: warum nicht? Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Fassung mit anlassloser Durchsuchung zustimmt? Justizministerin Hubig hat im Oktober 2025 erklärt, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein und Deutschland werde solchen Vorschlägen auf EU-Ebene nicht zustimmen.
Das Bundesinnenministerium, das im Rat federführend ist, verwies zuletzt darauf, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gebe. Da Enthaltungen im Rat bei qualifizierter Mehrheit als Gegenstimme zählen, hat die deutsche Position hier besonderes Gewicht.
Über eine Antwort vor der nächsten Ratssitzung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja B. ., Petershagen

