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Oliver Vogt
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Frage von Reinhard K. •

Guten Tag Herr Vogt, sind Sie bereit Frau Brosius-Gersdorf beim nächsten Wahlgang zu wählen bzw. wieder zu wählen und sich der rechten Hetzkampagne entgegenzustellen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. Juli 2025. Ehrlich gesagt bin ich zunächst davon ausgegangen, dass sich diese Frage inzwischen erledigt hat. Nachdem Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf bereits am 07. August 2025 ihre Kandidatur zurückgezogen hat und ein neuer Vorschlag für die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts diskutiert wurde, ging ich davon aus, dass der damalige Vorgang politisch abgeschlossen sei.

Da mir jedoch über abgeordnetenwatch mitgeteilt wurde, dass meine Frage sonst als „nicht beantwortet“ gewertet würde, möchte ich Ihnen dennoch eine kurze Einordnung geben.

Zunächst zum zeitlichen Ablauf: Anfang Juli 2025 stand die Wahl mehrerer Richterinnen und Richter für das Bundesverfassungsgericht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Wahlvorschlag der SPD sah unter anderem Frau Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vor. In den Tagen vor der geplanten Wahl gab es eine intensive öffentliche und politische Debatte über ihre Positionen sowie über offene Fragen zu ihrer wissenschaftlichen Arbeit. Am 11. Juli 2025 wurden die entsprechenden Tagesordnungspunkte im Bundestag schließlich zunächst von der Tagesordnung genommen. In der Folge zog Frau Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück, sodass es nicht zu einer Wahl kam.

Bereits zuvor hatte ich mich nach eingehender Prüfung entschieden, dem Wahlvorschlag der SPD nicht zuzustimmen. Diese Entscheidung habe ich meiner Fraktionsführung bereits Anfang derselben Woche mitgeteilt. Maßgeblich war für mich die besondere Rolle des Bundesverfassungsgerichts: Seine Aufgabe ist es, unser Grundgesetz zu schützen und die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat zu verteidigen. Gerade deshalb müssen Richterinnen und Richter in Karlsruhe in besonderer Weise für Unvoreingenommenheit, Neutralität und eine klare Bindung an die Grundrechte stehen.

Bei Frau Prof. Dr. Brosius-Gersdorf hatte ich Zweifel, ob diese Voraussetzungen in der notwendigen Form gegeben sind. Einige ihrer öffentlich vertretenen Positionen berühren zentrale Fragen der Grundrechte und der Menschenwürde in einer Weise, die aus meiner Sicht nicht mit der überparteilichen Rolle einer Verfassungsrichterin vereinbar ist. Hinzu kam, dass zum damaligen Zeitpunkt auch noch ein Plagiatsvorwurf im Raum stand, der zunächst hätte geklärt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund habe ich mich entschieden, den Wahlvorschlag nicht zu unterstützen. Dabei ging und geht es mir ausdrücklich nicht um persönliche Angriffe oder Kampagnen, sondern um die grundsätzliche Frage, welche Maßstäbe wir an Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts anlegen. Wer dieses Amt übernimmt, muss fachlich wie persönlich über jeden Zweifel erhaben sein und sich ausschließlich dem Grundgesetz verpflichtet fühlen.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Vogt, MdB

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