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Oliver Pöpsel
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Frage von Maik S. •

Wie positionieren Sie sich als Mitglied des Finanzausschusses zur möglichen Abschaffung der einjährigen Haltefrist (§23 EStG) für Bitcoin und Kryptowerte?

Sehr geehrter Herr Pöpsel,

als ordentliches Mitglied im Finanzausschuss entscheiden Sie über die Reform mit. Der Eckwertebeschluss der Bundesregierung vom 29.04.2026 plant eine Krypto-Steuerverschärfung als Teil der 2-Mrd.-€-Mehreinnahme; der reine Bitcoin-Anteil bleibt unbeziffert [1].

Die einjährige Frist gilt seit 1999 unverändert; der BFH hat mit IX R 3/22 Bitcoin als sonstiges Wirtschaftsgut bestätigt [2]. DAC8 stellt ab 01.01.2026 die Steuertransparenz ohnehin sicher [3]. Eine fiskalisch motivierte Sonderbehandlung allein für Krypto-Assets durchbricht den Gleichklang mit Gold und Antiquitäten.

[1] BMF, 29.04.2026

[2] BFH, IX R 3/22, 14.02.2023

[3] Richtlinie (EU) 2023/2226

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