Werden Sie sich dafür einsetzen, dass IFG-Anfragen weiterhin ohne berechtigtes Interesse und ohne abschreckende Gebühren möglich bleiben?
Sehr geehrter Herr Pöpsel,
im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026 heißt es unter Punkt 32, das IFG solle künftig auf natürliche Personen mit „berechtigtem Interesse“ fokussiert werden; außerdem werden eine Beschränkung auf in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger, Schwärzungen von Mitarbeitendennamen und Gebühren nach Kostendeckungsprinzip genannt.
Ich halte Schutzregeln für sensible Bereiche wie kritische Infrastruktur für nachvollziehbar. Kritisch sehe ich aber, wenn Bürgerinnen und Bürger künftig begründen müssen, warum sie amtliche Informationen erhalten wollen. Transparenz sollte der Normalfall bleiben, nicht die Ausnahme.
Daher bitte ich um Ihre konkrete Position: Unterstützen Sie diese Einschränkungen, oder setzen Sie sich dafür ein, dass der bisher grundsätzlich voraussetzungslose Informationszugang erhalten bleibt?
Quelle: Koalitionsausschuss-Beschluss vom 02.07.2026, Punkt 32.

