(...) an sich ist das Verhalten der Pflegekammer rechtskonform. Tatsächlich muss sie Beiträge nicht nur allgemein erheben, sondern diese auch „eintreiben“. Ein Vorgehen über einen Vollstreckungsbescheid ist also rechtlich nicht zu beanstanden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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