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Oliver Krauß
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Frage von Oliver S. •

Setzen Sie sich persönlich für einen Erhalt der Kryptohaltefrist und Steuerfreiheit nach einem Jahr ein und so der Möglichkeit für Bürger fürs Alter vorzusorgen?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

für Ihre Anfrage, die mich über das Internetportal abgeordnetenwatch.de erreicht hat, bedanke ich mich. Ihre Frage zu dem Erhalt oder Nicht-Erhalt der „Kryptohaltefrist“ zielt in das Steuerrecht. Maßgeblich ist der § 23 EstG. Die Zuständigkeit ist bundespolitisch. Ich bin Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen. Mir selbst liegt diesbezüglich keine Initiative zur Beschlussfassung vor.

Allerdings sehe ich, dass von Seiten der Union, zu der ich gehöre, Abgeordnete des Deutschen Bundestages, die sachlich befasst sind, auf den öffentlichen Portalen im Internet Position beziehen und inhaltlich ausführen. Die geäußerte Skepsis gegenüber einer Abschaffung der Haltefrist, im Kontrast zu Edelmetallen und anderem, was als bisheriger „Gleichklang“ zitiert wird, finde ich gut nachvollziehbar. 

Ich sehe von anderer Seite ebenfalls die Hinweise auf die „Volatilität“ in Verbindung mit dem Verlustrisiko und mit den Forderungen, gerade dieses nicht unverhältnismäßig zu begünstigen. Der Vergleich zu anderen Einkünften, die kapitalertragssteuerpflichtig erfasst werden, wird herangezogen.

Die Initiative, die Ein-Jahres-Haltefrist abzuschaffen kommt nicht von CDU/CSU, sondern von Seiten des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil (SPD). Jetzt liegt ein Referentenentwurf vor. Den Beratungen des Bundesgesetzgebers will ich nicht vorgreifen und kann das auch nicht, ohne dass das auf Kosten der Aufgaben ginge, für die ich konkret ein Mandat habe und Rechenschaft ablege. Aber selbstverständlich vertrete ich die Gesichtspunkte, die mich erreichen und selbst bewegen. Dazu gehört nicht zuletzt der Aspekt des Vertrauensschutzes. Und prinzipiell: die Sorge in Hinsicht auf einen Sozialstaat, dessen Reichweite sich vornehmlich darin erschöpft, Geld zu verteilen, der finanziell und organisatorisch immer weiter expandiert. 

Ihre Frage halte ich durchaus für berechtigt. Darauf ist Politik in einer Demokratie angewiesen, die den Anspruch hat, gut zu gelingen. Dass Sie sich zu dem aktuellen Beratungsstand im Bund ebenfalls an Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewendet haben und wenden, halte ich für den richtigen Weg. 

Gerne mache ich aus meiner Sicht grundsätzliche Anmerkungen, die selbstverständlich ergänzungsbedürftig sind:

Die Perspektiven von persönlicher Freiheit, von wirtschaftlichen Chancen oder auch von sozialem Fortschritt hängen erkennbar davon ab, wie sehr einem „Staat“ zuerkannt wird, über das eine oder über das andere zu verfügen.

Im Ergebnis werden das innere Engagement und die Bereitschaft, selbst Position zu beziehen, regelmäßig im Verhältnis dazu stehen, ob der Staat eher als Adressat von Begehrlichkeiten erlebt wird oder eher als wirkliche Solidargemeinschaft.

Längerfristig kann kein Sozialstaat und auch kein Generationenvertrag Ansprüche stärker bedienen als dafür Mittel erarbeitet werden. Reduziert ist die Frage nach der Finanzierbarkeit die Frage nach der Machbarkeit. Bevor sie sich aber stellt, ist zu verabreden, welche Gemeinschaft wir uns in der Zukunft vorstellen. Sonst drohen dem Sozialstaat blanke Verteilungskonflikte und letztlich soziale Kälte.

Es gibt verschiedene Sichtweisen. Regelmäßig müssen in einer Demokratie Kompromisse geschlossen werden. Der gemeinsame Ausgangspunkt ist, dass niemand nur für sich alleine lebt. Wir sind eigenverantwortlich. Wir sind sozial verantwortlich. Solidarisch zu leben, ist nach diesem Verständnis kein Opfer, sondern sowohl die einzelnen als auch die Gemeinschaft sind darauf angewiesen, um gut und sicher leben zu können.

Lebensweisen wechseln, Risiken wechseln. Und auch Kapitalanlagen: Bitcoins, Kryptowährungen, digitaler Euro u. v. m. Jede Generation steht vor der Aufgabe, für sich selbst zu bestimmen, was fair ist. Gerechtigkeit lässt sich nicht aus dem immergleichen Bestand herstellen, wenn Ordnungen überholt werden.

Die reine Mittelbeschaffung für den Staat steht der Gerechtigkeit augenfällig fremd gegenüber. Eine reine Verteilungslogik am Ende gleichfalls: ohne Rücksicht beispielsweise auf Chancengerechtigkeit, auf Teilhabegerechtigkeit, auf Leistungsgerechtigkeit oder Generationengerechtigkeit, um die es bei der Rentenreform im Bund gerade besonders geht.

Persönlich habe ich Bedenken, dass die Abschaffung der „Kryptohaltefrist“, wie vom Bundesfinanzminister vorgeschlagen, letztlich zu rechtfertigen ist. Die Gerechtigkeitsargumente, die in Bezug auf den Erhalt oder Nicht-Erhalt der „Kryptohaltefrist“ mit zum Teil guten Begründungen erneuert und ausgetauscht werden, verfolge ich aufmerksam. Über sie, ihre Vereinbarkeit oder Ausschließlichkeit, wird schließlich abzustimmen sein. Ein Bestandsschutz erscheint mir dabei als unverhandelbar.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Krauß MdL

TOK

 

 

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