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Ole Thorben Buschhüter
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Frage von Sascha P. •

Frage an Ole Thorben Buschhüter von Sascha P. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Buschhüter,

wie stehen Sie persönlich zur Erweiterung der Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen und zu einem Polizeigesetz, in dem die Kompetenzen der Polizei erweitert werden. Ebenso interessiert mich Ihre Haltung zur Roten Flora bzw. ob es aus Ihrer Sicht ein rechtsfreier Raum ist, der beseitigt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen aus dem Hamburger Osten

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Palmroth,

ich habe in der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 4. Dezember 2019 dem novellierten Polizeigesetz zugestimmt. Es ist die Grundlage für eine moderne Polizeiarbeit in Hamburg. An einem Wettbewerb um das schärfste Polizeigesetz wollten wir uns allerdings nicht beteiligen. Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr eine zeitgemäße und maßvolle Anpassung der polizeilichen Befugnisse vor dem Hintergrund sich verändernder Bedingungen in der Polizeiarbeit angemahnt und dem ist die Hamburgische Bürgerschaft nachgekommen. Besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie die längerfristige Observation, der Einsatz von Vertrauensleuten und die Rasterfahndung stehen mit dem novellierten Polizeigesetz unter Richtervorbehalt. Auf der anderen Seite haben wir der Polizei beispielsweise mit der sogenannten Fußfessel ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung von Straftaten an die Hand gegeben. Die elektronische Fußfessel soll die Polizei nicht nur zur Terrorbekämpfung einsetzen können, sondern auch als Maßnahme im Bereich der Beziehungsgewalt, mit der beispielsweise Kontakt- und Näherungsverbote gegenüber Gewalttätern wirkungsvoll ergänzt und konsequenter durchgesetzt werden können.

Ich befürworte die Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen. In Ergänzung anderer Maßnahmen zur Bekämpfung der Straßenkriminalität leistet Videoüberwachung einen wirksamen Beitrag zur Reduzierung bestimmter Delikte. Darüber hinaus zeigen sich positive Nebeneffekte für die Strafverfolgung, da Aufnahmen der Videoüberwachung in Ermittlungsverfahren verwendet werden können. Die Ausweitung der Videoüberwachung soll aber nur an besonderen Orten nach gründlicher Prüfung zum Einsatz kommen, wenn dies erforderlich ist (z.B. Jungfernstieg).

Solange sich die Verantwortlichen friedlich und gewaltfrei verhalten und aus der Roten Flora heraus keine Straftaten begangen werden, ist eine Räumung des Zentrums nicht erforderlich. Wir werden die Rote Flora in dieser Hinsicht genau beobachten.

Viele Grüße
Ole Thorben Buschhüter

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