Werden Sie sich als zuständiger Berichterstatter dafür einsetzen, dass die einjährige Haltefrist für Bitcoin und andere Kryptowerte in § 23 EStG erhalten bleibt?
Sie haben sich bereits kritisch zu einer Abschaffung der einjährigen Haltefrist geäußert. Die bisherige Regelung folgt der Systematik des § 23 EStG: Auch Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften, etwa physischem Gold, können nach Ablauf der Haltefrist steuerfrei sein.
Eine isolierte dauerhafte Besteuerung von Kryptowerten würde diese Systematik verändern. Für langfristige Anleger stellen sich zudem Fragen des Vertrauensschutzes und eines möglichen Bestandsschutzes für bereits erworbene Kryptowerte.
Mich interessiert daher insbesondere, welche Position Sie als mit § 23 EStG befasster Berichterstatter im parlamentarischen Verfahren vertreten werden.

