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Olav Gutting
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Frage von Roland J. •

Frage an Olav Gutting von Roland J. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Gutting,

Unser Arbeitgeber konfrontiert uns derzeit mit einem Global Trading Modell Program Overview.
Innhaltlich geht es dabei um Zahlungsläufe die, um Steuern zu sparen über eine schweizer Briefkasten - Firma laufen. Man sagt uns , das machen andere Firmen ebenso und das währe legal. Die Frage die sich nun aufdrängt währe : Ist das denn wirklich so und zum anderen ,warum lässt man das zu.? Werden die Arbeitskräfte hier in Deutschland dazu mißbraucht um die Steuereinnahmen in der Schweiz zu fördern.Kann sich der deutsche Staat so etwas leisten ?
Unser Unternehmen hat einen Standort im Nordbadischen und vertreibt seine Produkte in der ganzen Welt.

Gruß
R.J.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Just,

für Ihre Anfrage vom 14. dieses Monats danke ich Ihnen.

Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:

Die Bundesregierung ist schon seit längerer Zeit dabei, mit Hilfe weiterer Verbündeter (US Finanzminister Geithner, dem britischen Premierminister Cameron) die Problematik der sog. Steuerschlupflöcher zu entschärfen. Auf dem jüngsten G-20 Gipfel der Finanzminister in Mexiko hat Schäuble mit dem britischen Premier Cameron darüber Gespräche geführt. So wie es zur Zeit aussieht, sollen entsprechende Vorschläge erarbeitet werden, die schon beim nächsten Treffen im Februar kommenden Jahres in St. Petersburg den Finanzministern vorgelegt werden sollen. Ich will mit Nachdruck daraufhin arbeiten, den Steuerabfluss aus den Hochsteuerländern in die Steueroasen einzudämmen.

Ein zweites Mittel zur Verhinderung von Steuerabflüssen ist die sog. Zinsschranke, die wir noch in der Zeit der Großen Koalition 2008 im Rahmen der Unternehmenssteuerreform eingeführt haben. Mit Hilfe der Zinsschrankenregelung wurde erreicht, dass weltweit am Markt operierenden Unternehmungen die Möglichkeit genommen wurde, den steuerlichen Abzug von Zinsen durch grenzüberschreitende steuerliche Operationen in fast vollem Umgang geltend zu machen. Die Zinsschrankenregelung dient dazu, Anreize zur Verlagerung von Gewinnen nach Deutschland zu schaffen und damit das inländische Steuersubstrat zu sichern.

Ein weiterer Schritt in die richtige Richtung dürften Bestrebungen sein, zusammen mit Frankreich eine gemeinsame Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern einzuführen. Damit wäre ein erster Schritt getan, um Steuerdumpingwettbewerb zwischen den Staaten zu unterbinden. Unsere steuerpolitischen Überlegungen gehen dahin, dass Steuern in dem Land bezahlt werden, in dem auch produziert wird. Den sog. Multis soll die Möglichkeit weitestgehend verwehrt werden, ihre Gewinne um den Globus kreisen zu lassen, um sich die günstigste Steueroase auszusuchen. Das wird uns nicht hundertprozentig gelingen, aber es dürfte am Ende reichen, den Großteil der bisherigen Steuerverkürzung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Olav Gutting, MdB

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