(...) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sind verpflichtet, Tätigkeiten in Aufsichtsräten dem Präsidenten des Deutschen Bundestages anzuzeigen. Die Angaben werden im Internet unter www.bundestag.de bei den jeweiligen Abgeordneten-Biografien veröffentlicht. (...)
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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