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Frage von Louise H. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeut*innen zukünftig im Asylverfahrenberücksichtigt werden?

Sehr geehrter Herr in der Beek,
in meinem Praktikum in einem psychosozialen Zentrum für Geflüchtete habe ich die Erfahrung gemacht, dass sich einige Geflüchtete in einem schweren gesundheitlichen Zustand befinden.
Schwere Erkrankungen von Geflüchteten werden meiner Erfahrung nach nicht ausreichend im Asyl- und Aufenthaltsverfahren berücksichtigt, da die Anforderungen an Atteste durch die Asylrechtsverschärfungen der letzten Jahre kaum noch erfüllbar sind. Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Stellungnahmen psychologischer Psychotherapeut*innen zukünftig im Asylverfahren berücksichtigt werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Es werden bereits jetzt in Asylverfahren psychologische Stellungnahmen berücksichtigt. Wie in allen gerichtlichen Verfahren ist es stets eine Ermessensentscheidung, inwiefern diese Einschätzungen ausschlaggebend für eine Entscheidung sind.

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