Grundsätzlich aber ist für mich weiterhin klar, dass wir bei der möglichen Öffnung von Online-Schulen von Ausnahmen sprechen, die klar geregelt sein müssen. Die Regel bleibt immer die Präsenzpflicht in der Schule vor Ort.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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