Frage von Richard S. • 21.05.2025

Antwort ausstehend von Nina Heidt-Sommer SPD
Götz Schleser
Leider kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose treffen
In der Koalition haben wir uns darauf geeinigt, das Beihilfewesen weiterzuentwickeln, indem wir den Leistungskatalog überprüfen und bedarfsgerecht anpassen.
Ein Genderverbot lehne ich persönlich ab. Ich sehe hierfür keine Notwendigkeit und finde umgekehrt, dass jeder Mensch so Sprechen und Schreiben dürfen sollte, wie er möchte.
Die Länder können die Staatsleistungen an die Kirchen erst ablösen, wenn der Bund ein Grundsätzegesetz nach Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung erlassen hat. Das ist bis heute nicht der Fall.