Wie stehst Du zur geplanten Änderung des IFG?
Lieber Nils,
schon jetzt fällt es mir manchmal schwer zu argumentieren, warum ich die SPD unterstütze. Junge Köpfe wie z.B. Robin Mesarosch geben mir wieder Mut, an eine Zukunft meiner Partei zu glauben.
Nun allerdings droht ein Damoklesschwert auf uns zu stürzen: Das IFG mit der Anforderung "berechtigtes Interesse" zu entkernen und andererseits den Kostendeckel zu entfernen macht dies wichtige Kontrollmöglichkeit des Souveräns zu nichte. Was wirst Du tun, um die geplanten Änderungen zu verhindern?
Lieber Tim B.,
vielen Dank für Deine Anmerkungen zum Informationsfreiheitsgesetz, zu denen ich Dir gern antworte.
Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes - und damit ein allgemeines Einsichtsrecht für Bürgerinnen und Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene - wurde ja 2006 unter einer Bundesregierung eingeführt, an der die SPD beteiligt war, während es zuvor kein allgemeines Einsichtsrecht für Bürgerinnen und Bürger in Behördenunterlagen auf Bundesebene gegeben hatte. Ein besonderes Interesse muss seitdem nicht mehr nachgewiesen werden. Ausnahmen von diesem Anspruch ergeben sich gegenüber sicherheitsrelevanten Behörden wie dem BND oder dem Verfassungsschutz. Und im Sinne eines transparenten Staates können wir 20 Jahre nach Einführung des IFG feststellen: Es hat sich bewährt.
Auf die jetzt in Rede stehende Reform des IFG hatten wir uns bereits im Koalitionsausschuss verständigt. Dazu zählt z.B. die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist z.B. nicht nachzuvollziehen, dass die Bundesverwaltung auch heute noch Akten händisch schwärzt. Außerdem muss geprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Informationen können aber auch bereits heute zurückgehalten werden, soweit ihre Offenlegung die innere oder äußere Sicherheit, die öffentliche Sicherheit oder konkret schutzbedürftige Kritische Infrastrukturen gefährden würde.
Transparenz und Sicherheit sind jedoch an sich kein Widerspruch und die SPD will, dass beides auch weiterhin gewährleistet ist.
Deshalb darf die Reform des IFG nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, Presse und Zivilgesellschaft führen. Vereinfachung und Digitalisierung dürfen nicht als Vorwand genutzt werden, die bestehenden Transparenzrechte abzubauen.
Du kannst daher davon ausgehen, dass wir als SPD-Bundestagsfraktion - und namentlich meine Fachkolleginnen und -kollegen im zuständigen Innenausschuss - uns sehr vehement in diesem Sinne einsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Nils Schmid

