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Frage von Michael S. •

Seit 2021 ist es möglich einen Zuschuss zum Kauf eines Fahrrades usw. zu erhalten. Bis heute erfolgte keine Umsetzung. Kann jede oberste Bundesbehörden das für sich umsetzen oder was ist vorgesehen?

Sehr geehrter Herr Schmid,

gem. BHG 2024 § 9 (4) ...Zuschüsse für ein Jobticket... und im folgenden Abs.

(5) ...Zuschuss nach Abs. 4 ...kann alternativ auch für den Kauf, die Miete oder das private Leasing eines Fahrrads für Beschäftigte und Auszubildende geleistet werden.

Diese Möglichkeit besteht seit 2021. Der Zuschuss für das Jobticket ist seit 2022 im BMVg umgesetzt. Im Jahre 2023 war wohl ein Richtlinienentwurf des BM für den alternativ Zuschuss für den Kauf usw. geplant, der gem. Auskunft durch BAPersBw VII 1.3 Bes. Fürsorgeangel. z.Zt. nicht weiterverfolgt wird.

Wie soll es nun weitergehen, um den Beschäftigten und Azubi dieses Angebot zu ermöglichen?

Ist ein gemeinsamer Richtlinienentwurf erforderlich oder kann jede oberste Bundesbehörde das für sich umsetzen?

Wie ist das mit der Attraktivitätssteigerung der Bw gegenüber anderen Arbeitgebern im gepl. WDModG?

Fahrradfahren steigert auch körperliche Leistung von Soldaten.

Mit freundlichen Grüßen

Michael S.

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