Nicole Gohlke
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DIE LINKE
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Frage von Thomas P. •

Wann wird die Altersvorsorge endlich umfassend neu geregelt?

In der heutigen Zeit steht die AV meiner Ansicht nach in Konkurrenz mit anderen Anlageformen. Es z.B. interessant zu wissen, dass Veräußerungsgewinne bei Grundstücken und Immobilien nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei sind, während die bAV/pAV in der Auszahlungphase voll versteuert werden muss. Meiner Auffassung nach hat hier der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, die insbesondere von Vermögenden zur Steuervermeidung genutzt werden, während die Altersvorsorge breiter Massen trotz des regelmäßigen Absenken der Rentenniveaus bei Vorsorge (pAV/bAV) kaum entlastet werden.

Bei den gesetzlichen Regelungen zu Lebensversicherungen kann ein nicht voreingenommener Beobachter zum Schluss kommen, dass der Gesetzgeber oft die Interessen der Versicherungswirtschaft (und deren Eigentümern und Aktionären) im Blick hat und die Belange der Versicherten zweitrangig sind. Dies ist z.B. an der Neuregelung der Überschußbeteiligung durch das Lebensversicherungsreformgesetz von 2014 zu sehen.

Nicole Gohlke
Antwort von
DIE LINKE

Sie haben absolut Recht: Es ist nicht einzusehen, warum Veräußerungsgewinne nach einem willkürlich gewählten Zeitpunkt plötzlich nicht mehr besteuert werden sollen. Darum setzt sich DIE LINKE dafür ein, dass auch Veräußerungsgewinne (bei Immobilien) unter die Einkommensteuerpflicht fallen. 

DIE LINKE kritisiert seit vielen Jahren, dass im Bereich Lebensversicherungen von der bzw. den Bundesregierungen eher die Interessen der Versicherungsunternehmen und Aktionär:innen als die der Versicherungskund:innen vertreten und befördert werden. Versicherer können ihren Kund:innen nunmehr leichter Geld vorenthalten, seien es die sog. Bewertungsreserven oder Mittel aus der Überschussbeteiligung. Sicherlich bedeutete u.a. das Niedrigzinsumfeld Einschnitte für die Versicherungsbranche, aber letztlich wurde die Branche fast ausschließlich zu Lasten der Ansprüche der Versicherten wieder gestärkt. Dabei geht es dem Bereich Lebensversicherungen gar nicht so schlecht, wie eine aktuelle Studie (€uro) zeigt: Die Gewinne und Dividenden sprudelten in den meisten Fällen recht ungeniert weiter. Zugleich wurde der Garantiezins immer weiter gesenkt; viele Versicherungsprodukte kommen nun ohne Garantien aus. Dies aber entstellt den Sinn einer Lebensversicherung, wenn alles nur noch auf die Entwicklung z.B. an den Aktienmärkten abzielt. Die Lebensversicherung erscheint so mehr denn je als eine Art "legaler Betrug": überteuert, intransparent und nicht verbraucher:innenfreundlich.

Was nun Ihre Frage angeht, wann die Altersversorgung endlich neu geregelt wird - wenn es nach uns geht: Wir, die LINKE im Bundestag, können direkt anfangen. Wir wollen das Rentenniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung von derzeit gut 48 auf 53 Prozent anheben, also auf das Niveau vor den Rentenkürzungen der Jahre 2001/2002. Dadurch würden alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung um etwa zehn Prozent steigen.

Gleichzeitig wollen wir die Solidarische Mindestrente einführen: Niemand soll von Altersarmut bedroht sein. Das heißt: Sofern kein großes Vermögen ein zu niedriges Alterseinkommen mit einem steuerlichen Zuschuss bis zur Höhe von zur Zeit 1200 Euro netto im Monat angehoben. Und um sinnvolle Absicherung für alle zu ermöglichen, wollen wir die Gesetzliche Rentenversicherung einer echten Erwerbstätigenversicherung umbauen: Alle Erwerbstätigen sind mit ihrem jeweiligen Erwerbseinkommen in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, also auch Politikerinnen, Beamte, Selbstständige. Die Beitragsbemessungsgrenze wollen wir deutlich anheben und sehr hohe Rentenansprüche degressiv abflachen.

Mit der Anhebung des Rentenniveaus wird die private Vorsorge (u.a. Riester) überflüssig, weil dann endlich wieder die Gesetzliche Rente allein den Lebensstandard im Alter sichern kann. Weil die Riester-Verträge ohnehin nur der Versicherungswirtschaft und den ArbeitgeberInnen nutzen (Gewinne für die einen, gesparte Rentenversicherungsbeiträge für die anderen), nicht aber den Versicherten, wollen wir die Riesterförderung einstellen. Bestehende Verträge können in die Gesetzliche Rentenversicherung übernommen werden.

Damit können wir auch die paritätische Finanzierung der Rentenversicherung wieder herstellen. Durch die Teilprivatisierung der Altersversorgung und das voranschreitende Absenken des Rentenniveaus liegt es allein bei den Versicherten, die Versorgungslücke im Alter zu schließen. Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung liegt zur Zeit bei 18,6 Prozent, jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leisten. Für ausreichende Alterssicherung kalkuliert die Bundesregierung mit mindestens weiteren 4% Leistungen in private Altersvorsorge (Riester), die ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert wird. Schon heute also liegen die laut Bundesregierung erforderlichen Beiträge für die Altersvorsorge bei 22,7%, wobei der größere Teil (9,3% für die gesetzliche und optional mindestens weitere 4 % für die private Rentenversicherung) allein von den Beschäftigten getragen wird.

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