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Nicola Beer
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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Nicola Beer von Rüdiger G. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Beer,

im Landtagswahlkampf ist die Durchführung des (Jugend) Strafvollzuges ein Thema, besonders das Problem der Rückfall Häufigkeit wird thematisiert.

Zu diesem Thema ist mir während eines USA Besuches folgendes aufgefallen.

Es gibt dort pro Bundesstaat ein im Internet einsehbares Sexual Straftäter Register.

Gesuchte bzw. bereits freigelassene Straftäter werden hier mit Foto, Name, Adresse, Straftat und einer Prognose zur Rückfallwahrscheinlichkeit veröffentlich.
Ein Beispiel dazu können Sie hier finden:
http://www.esorn.ag.state.oh.us/Secured/p23.aspx?oid=39333

Könnte auch bei uns ein solches öffentliches Register z.B. eine Erweiterung des Straffvollzuges mit der Elektronischen Fußfessel sein?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gruhle,

wir Liberale unterstützen Ihre Idee einer Sexualstraftäterdatei, allerdings nur für den internen Gebrauch. Die zuständigen staatlichen Stellen hätten dann bundesweit Zugriff auf die für ihre Arbeit notwendigen Daten. Eine öffentliche oder teilöffentliche Datei, gar eine Veröffentlichung im Internet, halten wir nicht für notwendig und auch für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Sie würde dem Resozialisierungsziel diametral widersprechen und eine Art Prangerwirkung entfalten.

Den Einsatz der Elektronischen Fußfessel haben wir in unserer Regierungszeit von 1999-2003 durchgesetzt. Bis zum Ende des vergangenen Jahres sollte die Fußfessel in allen Landgerichtsbezirken in Hessen zur Verfügung stehen und damit hessenweit eingeführt sein. Im Bereich des Strafvollzugs haben wir ebenfalls den Einsatz der Fußfessel zur Entlassungsvorbereitung gefordert und auch erreicht, dass das seit 1. Januar 2008 geltende Jugendstrafvollzugsgesetz diese Möglichkeit vorsieht.

Mit besten Grüßen,
Nicola Beer