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Nese Erikli
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Frage von Moritz R. •

Frage an Nese Erikli von Moritz R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Erikli,

wie stehen Sie zur Schlechterbezahlung von Berufsanfängern in den ersten drei Dienstjahren?

Siehe hierzu die Erläuterung des LBV: "Beamte, für die nach dem 31.12.2012 (erstmals) Anspruch auf Dienstbezüge aus einem Eingangsamt der Besoldungsgruppe A 12 und höher, R 1 oder W 1 entsteht, erhalten grundsätzlich für die Dauer von 3 Jahren das Grundgehalt und eine ggf. zustehende Amtszulage monatlich um 8 v.H. abgesenkt."

Wie stehen sie ferner dazu, dass Rechtsreferendare gemäß § 7 Abs. 4 JAG, §§ 22 Abs. 2, 23 Abs. 2 LRKG Reisekosten lediglich hälftig erstattet bekommen, wenn sie im Rahmen einer Ausbildungsstation zu einer von der Stammdienststelle abweichenden Ausbildungsstelle zugewiesen werden?

Wie lassen sich diese beiden Schlechterstellungen von Berufsanfängern und Rechtsreferendaren vor dem Hintergrund des Art. 3 I GG rechtfertigen?

Besten Dank für Ihre Antwort
M. R.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Fragen, die ich gerne wie folgt beantworte:

Die Absenkung der Eingangsbesoldung für Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger im Beamtenverhältnis wurde im Zuge der Einkommensrunde 2017 zum 1.1.2018 von der Landesregierung komplett zurückgenommen. Seit diesem Datum zahlt das Land seinen Beamtinnen und Beamten wieder die volle Eingangsbesoldung. Damit wurde ein ausgabenintensives Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag vorzeitig und komplett umgesetzt. Vereinbart war eigentlich eine Rücknahme schrittweise bis zum Jahr 2022.
Im Herbst 2018 urteilte dann das Bundesverfassungsgericht, dass Regelungen zur Absenkung der Eingangsbesoldung nicht zulässig sind und erklärte sie für nichtig. Die Landesregierung hat daraufhin beschlossen, insgesamt rund 210 Millionen Euro an betroffene Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter auszahlen, um die Absenkung der Eingangsbesoldung in den Jahren 2013 bis 2017 auszugleichen. Das bereits in den frühen 2000er Jahren aufgeschlagene Kapitel der Absenkung von Eingangsbesoldungen ist damit für Baden-Württemberg abgeschlossen, was ich sehr begrüße.

Zur lediglich hälftigen Erstattung der Reisekosten bei Reisen bzw. Abordnungen zum Zwecke der Ausbildung für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf (u.a. die von Ihnen angesprochenen Rechtsrefendare) liegt ein Gesetzentwurf zur Novellierung des Landesreisekostengesetzes unserer Finanzministerin Edith Sitzmann vor, der die Ressorts ermächtigt, von der Halbierung der Reisekostenerstattung abzusehen und dementsprechend die vollen Reisekosten zu erstatten. Das wäre eine deutliche Verbesserung gegenüber der bisher strikten und ausnahmslosen Begrenzung der Reisekosten- und Trennungsgelderstattung bei Aus- und Fortbildungsreisen auf 50 Prozent. Das Finanzministerium beabsichtigt beispielsweise für seinen Ressortbereich von dieser Flexibilisierung Gebrauch zu machen.
Eine gesetzliche Regelung, wonach alle Beamtinnen und Beamte auf Widerruf grundsätzlich Reisekosten und Trennungsgeld für Reisen zu Ausbildungszwecken in voller Höhe erhalten sollen, würde zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von ca. 4 bis 5 Mio. EURO führen. Hierzu müssten die Regierungsfraktionen allerdings zunächst entsprechende Haushaltsbeschlüsse zur Finanzierung dieser Mehrausgaben fassen. Es gibt gute Gründe für eine solche grundsätzliche Regelung zu Gunsten der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf. Es darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, dass in vielen anderen Berufsausbildungsgängen außerhalb des öffentlichen Dienstes die Auszubildenden und Studierenden überhaupt keine Kostenerstattungen für Reisen zu Ausbildungszwecken erhalten. Dennoch stehen wir Grünen einer solchen Verbesserung für die Beamtinnen und Beamten offen gegenüber und werden sie im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen prüfen.
Unser Koalitionspartner konnte sich bisher nicht zu einer Zustimmung zu der von der Landesregierung geplanten Novellierung des Landesreisekostengesetzes durchringen. Wir hoffen, dass eine Einigung noch in der laufenden Legislaturperiode zu Stande kommt, dann wäre der Weg frei für die angesprochenen Veränderungen.

Mit den besten Grüßen verbleibend
Nese Erikli

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