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Natascha Kohnen
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Frage von Michael S. •

Frage an Natascha Kohnen von Michael S. bezüglich Senioren

Sehr geehrte Frau Kohnen

Was halten Sie davon, wenn alle Bürger, vom Bundespräsidenten über den Abgeordneten, den Beamten bis zum ALGII-Empfänger ein Rentenniveau wie jetzt diskutiert wird, erhalten?

Was halten Sie davon, wenn diese Altersbezüge für alle frühestens mit dem Renteneintrittsalter gezahlt werden?

mfg

M. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen.

Zunächst zur Frage der Auszahlung von Altersbezügen für alle frühestens mit dem Renteneintrittsalter:

Neben der Sicherung des Rentenniveaus und der Obergrenze für den Rentenbeitragssatz sieht der aktuelle Rentenpakt auch eine erneute deutliche Verbesserung der Erwerbsminderungsrente vor. Denn gerade wer aus gesundheitlichen Gründen früher aus dem Berufsleben ausscheiden muss, braucht den Schutz der Solidargemeinschaft.
Dies als Beispiel, dass die zwingende Auszahlung frühestens mit dem Renteneintrittsalter sinnvolle Regelungen aushebeln würde.

Insgesamt ist aber der Rentenpakt ein wichtiger Meilenstein, aber nicht das Ende des Weges. Die Koalition wird auf Druck der SPD-Fraktion noch in dieser Wahlperiode für Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, aber trotz langjähriger Beitragszahlung im Alter grundsicherungsbedürftig sind, eine Grundrente einführen, die ein Alterseinkommen oberhalb des Grundsicherungsbedarfs sicherstellt und damit die Lebensleistung dieser Menschen besser anerkennt.

Selbstständige werden zudem besser geschützt und in das System der Alterssicherung einbezogen. Dies ist bereits im Koalitionsvertrag vereinbart:

Um den sozialen Schutz von Selbstständigen zu verbessern, ist eine gründerfreundlich ausgestaltete Altersvorsorgepflicht für alle Selbstständigen vorgesehen, die nicht bereits anderweitig verpflichtend (z. B. in berufsständischen Versorgungswerken) abgesichert sind. Grundsätzlich sollen Selbstständige zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen geeigneten insolvenzsicheren Vorsorgearten wählen können, (wobei diese insolvenz- und pfändungssicher sein und in der Regel zu einer Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen müssen). Vereinbart ist auch, die Mindestkrankenversicherungsbeiträge für kleine Selbstständige reduzieren. Die Renten- und Krankenversicherungsbeiträge sollen gründerfreundlich ausgestaltet werden.
Dies ist ein erster Schritt, um weitere Personengruppen in die Rentenversicherung einzubeziehen.
Im Falle, dass weitere Personengruppen (z.B. Beamte) mittel- oder langfristig einbezogen werden, müsste selbstverständlich der Bestandsschutz gelten.

Aktuell hat sich der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil entsprechend geäußert.
Der Sozialverband VdK Deutschland begrüßte die Ankündigung. Die gesetzliche Rentenversicherung müsse zu einer Erwerbstätigenversicherung ausgebaut werden, sagte Präsidentin Verena Bentele. Zitat: „In eine solche sollen alle Erwerbstätigen einbezahlen, also auch Beamte und Politiker.“ Der VdK zielt dabei auf eine Sicherung und Erhöhung des Rentenniveaus ab.

Eine verantwortungsvolle Politik muss natürlich langfristig Sicherheit gewährleisten. Die unabhängige Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag' wird bis März 2020 Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung der Rente ausarbeiten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Natascha Kohnen

Ingrid Pflug
wiss. Mitarbeiterin