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Natalie Pawlik
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Frage von Hansbernd S. •

Wie stellen Sie sich dazu, dass Rentner keinen Zuschuss zur Pflegepflichtversicherung erhalten?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage, zu der ich gerne Stellung beziehe.

Die Pflegeversicherung ist ein Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden die Kosten zur Hälfte von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern übernommen. Als Rentner, unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich versichert, zahlen Sie die Beiträge zur Pflegeversicherung in voller Höhe. Rentnerinnen und Rentner sind wie im bisherigen Erwerbsleben kranken- und pflegeversichert und erhalten bis auf das Krankengeld weiterhin alle gewohnten Leistungen. Hierfür zahlen auch Sie als Rentner Beiträge in Ihre Krankenkasse ein. Seit dem 01. Juli 2023 liegt der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung bei 3,4%. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner, die nach 1939 geboren sind und das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben, zahlen außerdem einen Beitragszuschlag von 0,6 Prozent. Für sie beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung also 4%.

2019 konnten wir als SPD die paritätische Finanzierung (also 50:50) der Zusatzbeiträge für die Krankenkassen durchsetzen. Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner. Das war damals ein wichtiger Schritt, den wir gegen starke Widerstände durchgesetzt haben. Ich könnte mir vorstellen, in Fragen der Parität auch noch einen Schritt weiterzugehen, und mit einer solidarischen Bürgerversicherung die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen abzulösen. Doch so weit sind wir in der Diskussion innerhalb der Ampel-Koalition leider noch nicht. Den Vorschlag, auch für Rentnerinnen und Rentner die Pflegeversicherung paritätisch zu finanzieren, finde ich sinnvoll.

Unabhängig davon, ob Sie als Rentner in einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichert sind, beteiligt sich die Deutsche Rentenversicherung an Ihren finanziellen Aufwendungen zur Krankenversicherung. Im Fall von pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern wird ein Teil der Beiträge übernommen. Im Fall von freiwillig oder privat krankenversicherten Rentnerinnen und Rentnern zahlt die Rentenversicherung die Beitragszuschüsse. Um als freiwillig oder privat krankenversicherter Rentner einen Beitragszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen Sie diesen beantragen. Die Beantragung kann beispielsweise zusammen mit der Rente vorgenommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Natalie Pawlik

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