Nadine Schön
Nadine Schön
CDU
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Frage von Philipp P. •

Frage an Nadine Schön von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Frau Schön, es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

Nadine Schön
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Autobahnprivatisierung. Die Beantwortung hat leider etwas länger gedauert, weil die Beratungen im Zuge des parlamentarischen Verfahrens erst in der letzten Sitzungswoche Anfang Juni abgeschlossen werden konnten.

Der Gesetzentwurf wurde im Zuge des parlamentarischen Verfahrens an entscheidenden Stellen geändert. Sowohl im Grundgesetz als auch in den Begleitgesetzen wird nun eindeutig festgeschrieben, dass sich Dritte an der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften nicht beteiligen können, auch nicht mittelbar. Damit ist sichergestellt, dass die neue Infrastrukturgesellschaft vollständig im Eigentum des Bundes verbleibt, in der Rechtsform einer GmbH.

Die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft ist aber notwendig, da die bestehenden Strukturen mit verteilten Kompetenzen auf Bund und Länder nicht ausgereicht haben, um dem Investitionsstau auf deutschen Straßen erfolgreich und schnell entgegenzuwirken. Die neue Infrastrukturgesellschaft bündelt die Zuständigkeiten und dient somit dazu, die vorhandenen Investitionsmittel in die Erhaltung sowie den Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen wesentlich schneller und effektiver einzusetzen.

Damit ist eine Infrastrukturgesellschaft aus meiner Sicht ein gutes, passgenaues und zukunftsorientiertes Instrument, um den Zustand der Autobahnen auf einem hohen Niveau zu erhalten oder bei Bedarf entsprechend zu verbessern. Daher halte ich diese Lösung, die wir im Rahmen der parlamentarischen Beratungen erarbeitet haben, für in der Sache außerordentlich zielführend.

Mit freundlichen Grüßen
Nadine Schön

Nadine Schön MdB
Stellvertretende Vorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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