(...) vielen Dank für Ihre Frage. Soweit mir bekannt ist, sieht der Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des EEG vor, dass bereits bestehende Anlagen, die zur Eigenversorgung (im Sinne des EEG 2012) genutzt werden, von der EEG-Umlage befreit sind. Als „Bestandsanlagen“ gelten dabei alle Anlagen, die vor dem 01. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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