Wann wird die Besoldung der Rektoren und Konrektorinnen dem Gehalt der Lehrkräfte A13 an Grundschulen angeglichen?
Sehr geehrte Frau,
im Sommer 2026 werden alle Lehrkräfte an Grundschulen das Gehalt A13 erhalten. Wenige Funktionsstellen die auch in der Grundschule gibt, erhalten ebenfalls A13. Konrektorinnen und Konrektoren erhalten A13Z und Rektoren und Rektorinnen erhalten A14. Diese Besoldung ist unabhängig von Schulgröße und Sozialindex. Aus meiner Sicht ist diese Regelung nach der Erhöhung des Einstiegsgehaltes nicht mehr richtig und stellt keine Motivation dar, um Schulleitung zu werden. Weder das Abstandsverhältnis und auch die amtsangemessene Besoldung sind nicht mehr erfüllt. Aus meiner Sicht muss die Regierung, die in dem Koalitionvertrag genannten Anpassungen, ebenfalls für Schulleitungen der Grundschulen zügig umsetzen. Eine Anpassung ist dringend notwendig, um nicht noch mehr fehlende Schulleitungen in NRW im Grundschulbereich zu fördern. Wie eine angemessene Besoldung für Schulleitungen aussieht, wird an den den weiterführenden Schulen in NRW deutlich aufgezeigt. Gruß
Mit der Anhebung der Eingangsbesoldung aller Lehrämter auf A13 setzen wir einen wichtigen Schritt zur Stärkung des Primarbereichs und der der Sekundarstufe I um. Zugleich ist uns bewusst, dass diese Maßnahme Auswirkungen auf das Abstandsgebot und die Attraktivität von Funktionsstellen hat.
Gerade vor dem Hintergrund des bereits heute bestehenden Mangels an Schulleitungen ist klar, dass Funktionsstellen auch künftig angemessen hinterlegt sein müssen, um Verantwortung und zusätzliche Belastungen realistisch abzubilden.
Genau aus diesem Grund ist im Koalitionsvertrag ausdrücklich festgehalten, dass nicht nur die Lehrkräftebesoldung, sondern auch die Besoldung der Fach- und Schulleitungen entsprechend angepasst wird. Ziel ist es, ein insgesamt stimmiges, amtsangemessenes Besoldungsgefüge sicherzustellen.
Die anstehenden Anpassungen werden nach Schultypen gestaffelt umgesetzt.
Auf diese Weise wird eine geordnete, haushalterisch tragfähige Umsetzung gewährleistet und das Besoldungssystem insgesamt nachhaltig weiterentwickelt.
Mit dem aktuellen Haushalt für 2026 sind wir den ersten Schritt gegangen und haben die Vergütung von Funktionsstellen an Gesamtschulen angepasst. Unser Ziel ist es, alle Funktionsstellen des Abstandsgebots angemessen zu vergüten.

