Der IGH hat festgestellt, dass die Besetzung des Westjordanlands durch Israel in ihrer Gesamtheit völkerrechtswidrig ist. Warum schweigt Deutschland dazu?
Sehr geehrte Frau Khan,
der IGH hat am 19. Juli 2024 die israelische Besatzung der palästinensischen Gebiete insgesamt für rechtswidrig erklärt, einen Verstoß gegen Art. 3 ICERD (Rassentrennung/Apartheid) festgestellt und alle Staaten zu Nichtanerkennung und Nichtunterstützung verpflichtet. Im Juni 2026 sprachen über 200 prominente Israelis in einem offenen Brief von „jüdischem Terror“ und „ethnischer Säuberung“ im Westjordanland; Ehud Olmert spricht dort von Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Welche konkreten Konsequenzen ziehen Sie daraus für Rüstungsexporte, den Handel mit Siedlungen und Deutschlands Abstimmungsverhalten in der UNO? Werden Sie das im Bundestag ansprechen?
Grüße aus Trier
Talha
https://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten_zu_den_rechtlichen_Folgen_von_Israels_Besatzungspolitik
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Das Gutachten des IGH vom 19. Juli 2024 ist für uns wegweisend. Der Siedlungsbau verstößt gegen das Völkerrecht und einschlägige Resolutionen des UN-Sicherheitsrats. Er verhindert eine verhandelte Zweistaatenlösung sowie ein Ende der israelischen Besatzung des Westjordanlands. Wir stehen dafür ein und fordern von der deutschen Bundesregierung,
- die Verpflichtungen als Vertragsstaat des Waffenhandelsvertrages (ATT) und seine nationalen Umsetzungsgesetze strikt einzuhalten und deren Umsetzung sowie die Einhaltung durch die israelische Regierung wirksam zu überprüfen, sowie angesichts der dokumentierten Verstöße gegen das Völkerrecht der israelischen Armee Rüstungsexportbeschränkungen wieder einsetzen und auf das militärische Vorgehen im Westjordanland auszuweiten, sowie Rüstungsexporte nach Israel danach zu differenzieren, ob sie der legitimen Verteidigung Israels gegen äußere und terroristische Bedrohungen dienen oder das Risiko besteht, dass sie bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, zur Vertreibung oder dauerhaften Besetzung palästinensischer Gebiete eingesetzt werden;
- sich für die Umsetzung und Beachtung der Resolution 2334 des UN-Sicherheitsrats von 2016, die einen unverzüglichen und vollständigen Stopp der illegalen Siedlungsaktivitäten fordert, sowie des IGH-Gutachtens vom 19. Juli 2024, das die fortlaufende Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten für völkerrechtswidrig erklärt und ihre umgehende Beendigung verlangt, einzusetzen;
weiterhin ihr Handeln auf der rechtlichen Grundlage der Grenzen von 1967 auszurichten und die durch Israel herbeigeführten Veränderungen an den palästinensischen Gebieten (Gaza, Westjordanland, Ost-Jerusalem) weiterhin nicht anzuerkennen; in den Beziehungen mit Israel weiterhin zwischen dem israelischen Staatsgebiet und den besetzten palästinensischen Gebieten zu differenzieren und in diesem Zusammenhang als Bundesrepublik Deutschland keine Vertragsbeziehungen mit Israel zu unterhalten, in welchen Israel für die besetzten Gebiete handelt und dadurch seine rechtswidrige Präsenz in den besetzten Gebieten festigt.
Hierfür soll die Bundesregierung:a. sowohl in bilateralen Gesprächen als auch öffentlich auf die Regierung Netanjahu einwirken, den völkerrechtswidrigen Siedlungsbau und die Annexionsschritte zu beenden;
b. Sanktionen gegen extremistische Politiker wie die Minister Bezalel Smotrich und Itamar Ben-Gvir im Europäischen Rat nicht länger blockieren;
c. sich auf EU-Ebene für eine Ausweitung der Sanktionen gegen gewalttätige Siedler*innen sowie für Organisationen, die zu Gewalt und zur Ausweitung der Siedlungspolitik beitragen, einsetzen;
d. sicherstellen, dass die finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel in keiner Weise den völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den besetzen Gebieten zugutekommt und dafür Maßnahmen ergreifen, die die Vorteile, die Israel gegenüber anderen Drittstaaten genießt, nicht den Siedlungen, Siedler*innen und dort tätigen Unternehmen zugutekommen;
e. die Teilaussetzung des EU-Assoziierungsabkommen im Europäischen Rat nicht weiter blockieren und sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit mit der israelischen Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Forschung und Kultur als wichtige Brücken zwischen unseren eng verbundenen Gesellschaften davon unberührt bleibt;
f. auf europäischer Ebene geeignete Maßnahmen ergreifen, um gemäß bestehender Völkerrechtslage die Einfuhr von Produkten aus völkerrechtswidrigen israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten vollständig zu unterbinden.
Diese Forderungen sprechen wir gegenüber der Bundesregierung regelmäßig in öffentlichen und nicht-öffentlichen Formaten an. Für uns ist klar: Nur eine starke und geeinte EU kann das nötige diplomatische Gewicht entwickeln, um wirkungsvoll zu handeln und zum Frieden in Nahost beizutragen. Dazu braucht es endlich eine Abkehr der Blockadehaltung Deutschlands uns stattdessen ein entschiedenes Handeln der Deutschen Bundesregierung auf internationaler Ebene.
Eine Politik der deutschen Bundesregierung und der Europäischen Union, die sich zu einer friedlichen Lösung, dem Fortbestand Israels als sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden und der Schaffung eines souveränen Staates Palästina bekennt, muss sich entschieden und proaktiv dafür einsetzen, dass das Ziel eines langfristigen Friedens verfolgt wird, statt dass jede Aussicht auf Frieden untergraben wird.
Herzliche Grüße
Misbah Khan

