Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der Pandemie
Michelle Müntefering
SPD
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Frage von Lisa M. •

Gibt es eine zentrale öffentlich einsehbare Meldestelle vom Bund, wo man Wohnungen (Häuser) melden kann, in denen man nicht gesundheitlich unbeschadet wohnen kann?

Und die dazu gehörenden Vermieter dort eintragen kann. Damit andere Menschen "gewarnt" sind und wissen, wo sie eventuell einziehen und ob der jeweilige Vermieter sich um gesundheitsschädigende Mängel kümmert-oder nicht. Immerhin ist Kontrolle doch das Schlagwort des Zeitalters.
Es kann doch kaum angehen, dass z. B. das Transfergeld und damit ist auch die Miete gemeint, für mangelhafte Wohnräume bezahlt wird. Das schadet dem Steuerzahler!

Der Herner Gysenberg, ein wichtiger Erholungsort für jung und alt in unserer Stadt, nicht nur in der Pandemie
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

eine solche zentrale bundesweite Stelle, wie Sie sie beschreiben, gibt es nicht und ist auch rechtlich aus unterschiedlichen Gründen schwierig.

Grundsätzlich gilt: Der ordnungsgemäße Zustand von Wohnungen unterliegt der Bauordnung. Die Bauordnung fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer, je nach Bundesland ist das unterschiedlich organisiert. In der Regel sind die kommunalen Bauaufsichtsbehörden für die Kontrolle zuständig.

Die Bauaufsicht kann den Vermietern Auflagen zur Behebung von Wohnungsmängeln auferlegen und auch Wohnungen und Häuser für unbewohnbar erklären und sperren. Und: In einzelnen Kommunen gibt es allerdings auch Listen von Problemhäusern, bzw. Schrottimmobilien.

Näheres regelt das Mietrecht: Das Mietrecht gibt darüber hinaus Mietern die Möglichkeit, Wohnungsmängel bei dem Vermieter anzuzeigen, und auch Mietkürzungen vorzunehmen. Die Vermieter müssen, sofern der Mieter im Recht ist, Wohnungsmängel beseitigen.

Die Interessen und Rechte der Mieter unterstützt außerdem der Deutsche Mieterbund.

Mit freundlichen Grüßen

Michelle Müntefering

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