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Michel Brandt
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Frage von Daniel R. •

Frage an Michel Brandt von Daniel R. bezüglich Außenwirtschaft

Sehr geehrter Herr Brandt,

das aktuell diskutierte Lieferkettengesetz soll die Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen im deutschen Recht sicherstellen. Unternehmen sollen dabei für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette Verantwortung übernehmen.

Wie ist Ihre Sicht auf das geplante Gesetz, die damit verbundenen Chancen und möglichen Risiken für die deutsche Wirtschaft und Zulieferer im Ausland? Wie beurteilen sie die Frage der Haftbarkeit deutscher Unternehmen und die Mindestgröße der Unternehmen welche das Lieferkettengesetz betreffen soll?

Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung dieser Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rabus

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Daniel Rabus,

Vielen Dank für die Anfrage. Das Thema von Menschenrechten in der Wirtschaft ist mir sehr wichtig, weswegen ich es als zuständiger Abgeordnete für DIE LINKE im Bundestag bearbeite. Da ich den Prozess um den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte sowie um das Lieferkettengesetz bereits seit einiger Zeit verfolge, freut es mich umso mehr, dass es auch hier in Karlsruhe auf Interesse stößt!

Für DIE LINKE ist klar, dass sich ein Lieferkettengesetz nach den Interessen der Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung durch deutsche Konzerne richten muss. Deshalb müssen unserer Meinung nach alle deutschen Unternehmen über 250 Mitarbeitenden und kleinere Unternehmen in Risikosektoren (Textil, Rohstoffe, Agrar etc) dazu verpflichtet werden, entlang ihrer Lieferkette soziale, ökologische und menschenrechtliche Standards zu achten. Sie müssen Menschenrechtsrisiken erkennen, beseitigen und über die Maßnahmen berichten.

Wir setzen uns dafür ein, dass im Fall eines Verstoßes abschreckende Strafen greifen. Das bedeutet neben der zivilrechtlichen Haftung für uns die Verabschiedung eines Unternehmensstrafrechts, wie es in anderen EU-Ländern mittlerweile Gang und Gebe ist. Wir wollen, dass Konsument*innen das Recht haben, Informationen bezüglich der Herstellung eines Produkts von Unternehmen zu erhalten. Dabei geht es uns um Transparenz und zivilgesellschaftliche Kontrolle. Besonders wichtig ist uns außerdem die Stärkung von gewerkschaftlichen Rechten und der Versammlungsfreiheit in den produzierenden und rohstoffabbauenden Ländern, denn strukturelle Veränderung wird am wirksamsten durch die Arbeiter*innen vor Ort vorangetrieben.

Auch wenn in der Debatte um ein Lieferkettengesetz die Menschenrechte und nicht die Unternehmen im Vordergrund stehen sollten, sind wir der begründeten Auffassung, dass die vorgesehene Risikoprüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die Unternehmen zu robusteren und krisenfesteren Lieferketten führen wird. Es wurde berechnet, dass die Mehrkosten für die Unternehmen überschaubar sind, sodass Endverbraucher*innen pro Produkt nur wenige Cent mehr bezahlen werden. Sicherlich wird die Neuausrichtung des internationalen Handels auf der Grundlage von Ökologie und Menschenrechten Veränderungen für die Unternehmen zur Folge haben, aber das ist schlussendlich auch der gewünschte Effekt des Gesetzes ist. Um einen Wettbewerbsnachteil deutscher Unternehmen auf dem internationalen Parkett zu vermeiden, wird es umso wichtiger sein, dass sich die Bundesregierung gemeinsam mit der EU für die Verabschiedung des UN Abkommens für transnationale Konzerne und Menschenrechte einsetzt.

Wir von DIE LINKE werden gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Initiative für ein Lieferkettengesetz dafür streiten, dass ein Lieferkettengesetz verabschiedet wird, das einen wirklichen Mehrwert für die Betroffenen bietet. Wir müssen gemeinsam den Druck erhöhen, um für ein internationales Wirtschaftssystem zu streiten, das sich nach dem Gemeinwohl ausrichtet, statt den Profitinteressen von Unternehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Michel Brandt, MdB