Michael Theurer
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Frage von Alexandra S. •

Frage an Michael Theurer von Alexandra S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Theurer,

die derzeitige gesellschaftliche und politische Entwicklung durch die Diskussion über die Einführung einer Masernimpfpflicht beschäftigt mich sehr.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich bereits 2016 im Rahmen der Ausarbeitung WD 3 - 3000 - 019/06 mit der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer Impfpflicht beschäftigt.
In dieser Ausarbeitung (S. 5-6) ist festgehalten, dass eine generelle Impfpflicht mit dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht vereinbar ist: „In der Abwägung [beider Positionen] sind außerdem die Schwere der Gefahr sowie die Wahrscheinlichkeit einer Infektion zu berücksichtigen. [...] Im Falle einer Maserninfektion beträgt die Sterblichkeit in Deutschland laut RKI dagegen nur 0,1 Prozent. [...] Ergibt die Abwägung im Ergebnis nur ein geringes Risiko, dürfte eine generelle Impfpflicht ein Eingriff in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs. 2 GG darstellen, der verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen wäre.“
Wie begründen Sie es, dass drei Jahre nach dieser Ausführung des Wissenschaftlichen Dienstes eine Masernimpfpflicht (und gleichzeitig durch den Kombinationsimpfstoff auch eine für Mumps, Röteln und ggf. sogar Windpocken) eingeführt werden soll? Wie ist das verfassungsrechtlich zu rechtfertigen?

Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Schirm

https://www.bundestag.de/resource/blob/413560/40484c918e669002c4bb60410a317057/wd-3-019-16-pdf-data.pdf

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

ich kann absolut nachvollziehen, dass Sie das Thema einer Impfpflicht sehr bewegt. Auch wir als Freie Demokraten haben es uns in dieser Frage nicht leicht gemacht. Näheres zu unserer Position finden Sie in meiner Antwort auf die vorhergehende Frage vom 19.09.19. Den Gesetzesentwurf von Gesundheitsminister Spahn lehnen wir in dieser Form ab. Die Frage der Begründung für den Antrag und deren Verfassungskonformität müssen Sie aber den Antragssteller (poststelle@bmg.bund.de) und die Ihn tragenden Regierungsfraktionen (CDU/CSU und SPD) fragen.

Herzlichst

Ihr

Michael Theurer

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