Michael Theurer
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FDP
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Frage von Dieter A. •

Befürworten Sie den Zugang zur Psychotherapie nach diagnoseorientierten und leitliniengerechten den Behandlungsbedarf gem. § 92 6a SGB V?

Michael Theurer
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr A.,

Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-Richtlinie). Sie regelt Näheres zu psychotherapeutisch behandlungsbedürftigen Krankheiten, zu geeigneten Verfahren zur Behandlung und zum Antrags- und Gutachterverfahren.

Im Koalitionsvertrag haben sich die Parteien auf eine bundesweite Aufklärungskampagne zur Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen geeinigt. Die psychotherapeutische Versorgung soll verbessert und die Bedarfsplanung reformiert werden, um Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz, insbesondere für Kinder- und Jugendliche, aber auch in ländlichen und strukturschwachen Gebieten deutlich zu reduzieren. Die Kapazitäten sollen bedarfsgerecht, passgenau und stärker koordiniert ausgebaut werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Theurer

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