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Michael Schrodi
SPD
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Frage von Stefan B. •

Wieso bekomme ich als Ölheizer keine Unterstützung und muss gleichzeitig dem Villenbesitzer, etwas platt ausgedrückt, die Heizung für Riesenflächen und den Pool über meine Steuern mitfinanzieren?

Sehr geehrter Herr Schrodi,
meine Anfrage über ihr Bundestagsbüro ignorieren sie ja anscheinend. Meine Frage ist wohl klar! Die Härtefall-Regelung bei Ölheizung nutzt mir nichts. Und wieso führt man die Härtefall-Regelung nicht für alle ein, das wäre fair und würde den wirklich Hilfsbedürftigen helfen? Momentan lässt man ganze Bevölkerungsgruppen bei der Hilfe außen vor und lässt sie die anderen Gruppen über die Steuern mitfinanzieren, das ist nett ausgedrückt nur noch unsozial! Falls Sie diesem Gesetz so zustimmen, ohne zumindest eine rationale Erklärung für diese Ungerechtigkeit zu geben,werde ich nie wieder SPD wählen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bundestag hat in der vergangenen Woche die Einrichtung eines Härtefallfonds für die nicht-leitungsgebundenen Brennstoffe, wie z. B. Heizöl, Pellets, und Flüssiggas in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden Euro beschlossen. Wir knüpfen hier die Regelungen für die Gaspreisbremse an. Preissteigerungen, die über eine Verdopplung des durchschnittlichen Vorjahrespreises hinausgehen, werden zu 80 Prozent erstattet. Der geeignete Referenzwert wird gerade noch mit dem Statistischen Bundesamt ermittelt. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen. Wer im vergangenen Jahr beispielsweise eine Rechnung von rund 1.000 Euro für Heizöl hatte und in diesem Jahr rund 3.000 bezahlen musste, kann über die Bundesländer ca. 800 Euro erstattet bekommen. Die Obergrenze für die Erstattungen liegt bei 2000 Euro für Privathaushalte.

Die Preisbremsen wirken erst einmal breit und geben allen Bürgern und Bürgerinnen und Unternehmen Sicherheit. Für uns ist es aber wichtig, dass es sich bei den Bremsen um ein lernendes Instrument handelt. Leider liegen den Versorgern bisher nicht ausreichende Daten vor, um unnötig hohen Verbrauch von den Preisbremsen auszunehmen. Die Gasversorger wissen zum Beispiel bisher nicht, ob sich hinter dem Anschluss eine private Villa oder ein Gewerbebetrieb befindet. Deshalb fordern wir die Bundesregierung im Entschließungsantrag auf, die Voraussetzungen zu schaffen, damit wir zielgenauer z. B. über eine Obergrenze oder ein Mindestkontingent auch bei Gas, entlasten können. In der derzeitigen Situation ist es wichtig, dass die Entlastungen breit bei allen Menschen wirken. Um die Preisbremsen sozial ausgewogener umzusetzen, sollen die Entlastungen bei Haushalten mit sehr hohen Einkommen besteuert werden. So ist es bereits in den Begründungen der beiden Gesetzentwürfe festgehalten. Dazu werden wir im kommenden Jahr entsprechende gesetzliche Regelungen beschließen.

Der Staat kann nicht jede Preissteigerung vermeiden, aber wir gehen entschlossen vor und wenden hohe Beträge auf, um in der Breite für Entlastungen zu sorgen für private Haushalte, sozialen Einrichtungen, Kulturbetriebe und die Wirtschaft. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Schrodi

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