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Michael Krüger
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Frage von Manfred K. •

Verpflichtet das Sozialstaatsprinzip nicht den fehlenden Mangel an Rechtskenntnis, Mittel für Gewerkschaftsbeiträge und einer Rechtsschutzversicherung nach dem Fürsorge- und Schutzgebot auszugleichen?

Guten Tag Herr Krüger,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Mein Vorschlag:
Die o.g. Arbeitnehmer werden in der Regel nach der Beendigung ihrer Arbeitsverhältnisse bei der Job-Agentur oder dem Sozialamt vorstellig. Da müssen sie umfangreich ihre Vermögensverhältnissen offenbaren. Die letzten Verdienstbescheinigungen sind Bestandteil der Prüfung. Es wäre daher ein Leichtes für die v.g. Stellen in die bestehenden Prüfprozesse den Arbeitsschritt der Prüfung des geldwerten Urlaubsanspruches einzugliedern und ggf. auch durchzusetzen.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrter Herr K.,

Ihr Vorschlag kam mir auch erst in den Sinn. Allerdings führt nicht jede Beendigung des Arbeitsverhältnisses direkt in die Arbeitslosigkeit und damit zum Job Center. Außerdem kann der Staat nach meiner Erfahrung leider nicht diese umfassenden Fürsorgeleistungen aufbringen, entsprechende Institutionen sind meist schon bei der Durchführung ihrer bisherigen Grundaufgaben mehr als ausgelastet. Deswegen sehe ich eine Unterstützung eher in Form neuer Strukturen wie dem Ombudssystem als realistisch gegeben, das auch vom ehrenamtlichen Engagement lebt. Eine Stärkung dieser ehrenamtlichen Strukturen, die den Zusammenhalt unserer Gesellschaft verstärken, wäre daher eine sinnvolle Maßnahme.