Frage von Sascha D. • 21.09.2021
Antwort ausstehend von Michael Krüger ÖDP
Dr. Michael Krüger (privat)
Die Behandlung durch homöopathische Arzneimittel könnte in einer freiwilligen Zusatzversicherung zu einem Basistarif einer Bürgerversicherung verankert werden.
Gegenwärtige staatliche Institutionen können diese umfassende Fürsorgeleistung nicht aufbringen und sind mit den jetzigen Aufgaben schon mehr als ausgelastet.
Bestehende Gesetze für diesen Fall existieren bereits. Ein vorgelagertes Ombudssystem für diese Art von Streitfällen wäre aber wünschenswert und deeskalierend.