
(...) Was den von Ihnen beschriebenen konkreten Fall betrifft, ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Einstellung bzw. Einrichtung von Studiengängen (oder Teilen davon) gemäß des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes in eigener Verantwortung der jeweiligen Hochschule unter Beachtung des staatlichen Hochschulentwicklungsplanes steht. In diesem Zusammenhang wird auf unsere Initiative hin und unter Beteiligung der entsprechenden Akteure ein Konzept erstellt, wie wir die Berufsschullehrerausbildung zukunftsfest aufstellen können. (...)