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Frage von Lydia M. •

Frage an Michael Hennrich von Lydia M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hennrich,

sicherlich haben Sie auch die Nachrichten vom derzeitigen Stand der Haftpflichtversicherungen für Hebammen ab dem Juli 2015 gehört. Für mich als junge Frau, als Mutter und als Schwangere sind dies furchtbare Neuigkeiten. Nachdem ich in der ersten Schwangerschaft eine entmündigende und völlig überteuerte Privatpatientenversorgung durch meinen Frauenarzt und während und nach der Entbindung in örtlichen Klinik erfahren musste, entschied ich mich seit der zweiten Schwangerschaft bewusst für die Hebammenvorsorge mit eingeschränkter Frauenarztversorgung ("Kassenpatientenstatus", d.h. drei Ultraschalls in der gesamten Schwangerschaft, sonst Versorgung durch eine freiberufliche Hebamme, die mich schon im Wochenbett der ersten Schwangerschaft begleitete). Auch in meiner dritten Schwangerschaft verfahre ich so und plane nun auch erstmals eine Hausgeburt, nachdem auch die zweite Entbindung in der Klinik, obwohl ambulant, hochpreisig abgerechnet wurde, wofür völlig sinnlose Dinge mit mir und meinem Baby getan wurden.

Eine Hausgeburtshebamme zu finden, war im Prinzip kein Problem - denn es gibt im Einzugsgebiet rund um Weilheim nur noch eine. Zum Glück habe ich mich bereits ganz am Anfang der Schwangerschaft bei ihr gemeldet und so einen "Platz" bekommen.

Mich interessiert, inwiefern die Problematik im Gesundheitsausschuss bereits thematisiert wurde?! Immerhin ist die "Situation der Hebammen" Bestandteil des Koalitionsvertrages.

Außerdem interessiert mich, wie sich die Politik die Vor- und Nachsorge vorstellt, wenn es keine freiberuflichen Hebammen mehr gibt!? Hebammen baden die Säuglinge ja nicht nur, sie helfen bei Stillproblemen oder erkennen Anzeichen von Wochenbettdepressionen.

In Deutschland gibt es das Recht zur freien Wahl des Geburtsortes sowie die HinzuziehungsPFLICHT einer Hebamme zu einer Geburt. Wie soll dies zukünftig gewährleistet werden?

Mit freundlichen Grüßen,
Lydia Meinel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Meinel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 15. Februar, auf die ich gern eingehen möchte. Ich weiß selbst, wie wichtig die Arbeit der Hebammen ist und die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese in der Unterstützung von Müttern so bedeutsamen Tätigkeit ist uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen.

Wir erkennen an, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinische Erfordernissen und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern entsprechenden Versorgung vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind. Dabei ist uns wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter – in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt – liegt, ob sie daheim, in einem Geburtshaus, ambulant oder stationär in einem Krankenhaus entbinden möchte.

Die finanzielle Situation, insbesondere von freiberuflichen Hebammen, beschäftigt uns seit längerem. Ein besonderer Augenmerk liegt hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien und der Vergütung der freiberuflichen Hebamme. In der vergangenen Legislatur haben wir die Ausgangssituation für die Verhandlungen deutlich verbessert, in dem jetzt steigenden Kosten u. a. für die Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus haben wir eine langjährige Forderung der Hebammen umgesetzt und die Leistungen zu Schwangerschaft und Geburt aus der Reichsversicherungsordnung in das SGB V überführt.

Im Bereich der Haftpflichtprämien und der Vergütung konnte die Gesetzesänderung bereits zum Januar 2013 rückwirkend in die Vergütung der Hebammen aufgenommen werden. Danach steigen die Vergütungen der Hebammen stufenweise um 15 Prozent nachdem bereits im Jahr 2012 eine Vereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hebammen geschlossen wurde, die die Übernahme der Kosten aus den Steigerungen der Berufshaftpflicht vorsah.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe ist uns weiterhin wichtig. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir die Situation der Geburtshilfe und der Hebammen im Speziellen beobachten und für eine angemessene Vergütung sorgen werden. Die aktuellen Erhöhungen bei den Haftpflichtprämien sind selbstverständlich eine erneute Belastung für die einzelnen Hebammen. Grundsätzlich sind die Krankenkassen aber gesetzlich verpflichtet, die Haftpflichterhöhungen auszugleichen. Da dies aber generell pauschalisiert und pro Geburt erfolgt, profitieren insbesondere diejenigen, die viele Geburten haben. Leider gibt es aufgrund sehr unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche und Postenabrechnungen keine belastbaren Zahlen über die durchschnittlichen Jahreseinkünfte von in der Geburtshilfe tätigen Hebammen; ich habe aber ein großes Interesse an der Lösung der neuerlich auftretenden Probleme durch die Kostensteigerungen und die große Koalition ist um ein rasches Ergebnis bemüht.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hennrich