Seit sechs Monaten hat das Studierendenwerks Hamburg keinen Geschäftsführer. Wie viel Geld sparte dadurch das Studierendenwerks? Braucht das Studierendenwerks überhaupt einen Geschäftsführer?
Geschäftsführer des Studierendenwerks Hamburg beendet erfolgreich seine Amtszeit –
Übergabe in gegenseitigem Einvernehmen eingeleitet
https://www.stwhh.de/fileadmin/user_upload/STW_Hamburg/__Downloads/Presse/Pressemitteilungen/PM_2025/PM_GF_beendet_erfolgreich_Amtszeit_2025_09_08.pdf
Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Studierendenwerk Hamburg ist kein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg und steht auch nicht in deren Eigentum. Die Bestellung der Geschäftsführung erfolgt durch das Studierendenwerk selbst, konkret durch den Aufsichtsrat.
Das Studierendenwerk wird derzeit von einer kommissarischen Geschäftsführerin geleitet. Die Aufgaben der Geschäftsführung werden also weiterhin wahrgenommen. Vor diesem Hintergrund sind mögliche Einsparungen, wenn überhaupt, nur sehr begrenzt zu erwarten. Die kommissarische Geschäftsführung erhält für die Wahrnehmung dieser Aufgaben GF eine nach dem Tarifvertrag vorgesehene übliche Entschädigung
Unabhängig davon benötigt das Studierendenwerk selbstverständlich eine Geschäftsführung. Sie ist für die rechtliche Vertretung, die wirtschaftliche Steuerung und den laufenden Betrieb verantwortlich. Eine kommissarische Lösung kann dies vorübergehend sicherstellen, ersetzt aber keine dauerhafte Besetzung.
Für weitere Informationen, insbesondere zu internen Personal- und Kostenfragen, wenden Sie sich bitte direkt an das Studierendenwerk Hamburg.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz

