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Michael Gwosdz
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Frage von Ralph H. •

Frage an Michael Gwosdz von Ralph H. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geeherter Herr Gwosdz!

Schulreform: Stadtteilschule
Problem: Einige Klassen eines Schuljahrgangs arbeiten differenziert, andere (noch) nicht

In Bezug auf die Zeugniszensierung an den neuen Stadtteilschulen herrscht Unklarheit.
Einerseits sagt § 12 (3) VOE-PSG, dass "in den Fächern Englisch und Mathematik im Wege äußerer Differenzierung in Fachleistungskursen oder in klasseninternen Leistungsgruppen unterrichtet" wird. Dies darf dann wohl auch für die Zeugnis-Noten gelten.

Wo aber noch nicht differnziert wurde, kann man auch noch die "alten" Zensuren geben, sagt im Prinzip § 2 (5).VOE-PSG.

Wenn nun an einer Stadtteilschule einige Klassen eines Jahrgangs bereits differenziert gearbeitet haben, andere aber (noch) nicht....müssen dann aus rechtlicher Sicht die Halbjahreszeugniszensuren dieses Jahrgangs überhaupt nach dem identisches Verfahren gemacht sein? Ist eine Vergleichbarkeit nicht allein schon durch Anlage 2 zu § 2 Absatz 6 der VOE-PSG gegeben, da dies ja eine Art "Umrechnungsschlüssel" liefert?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich bereits vorab!

Mit freundlichen Grüßen
R. Hiemke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hiemke,

es tut mir leid, wenn die Antwort auf Ihre Frage einige Zeit in Anspruch genommen hat, aber da ich über Abgeordnetenwatch ja nicht die Möglichkeit habe, nachzufragen, ob ich Ihre Frage richtig verstanden, habe ich sie lieber mit mehreren Leuten diskutiert.

Zur Antwort: ich weiß nicht genau, auf welche Jahrgangsstufe Sie abzielen. Daher will ich zunächst einmal klarstellen, dass in der Jahrgangsstufe 5 der Stadtteilschule zur Zeit nicht die VOE-PSG, sondern die APO-IGS in der Fassung von Februar 2010 gilt. Dies ist in §22 (1) der VOE-PSG geregelt. Die VOE-PSG gilt in der Jahrgangsstufe 7.

Laut § 12 der VOE-PSG wird in Mathematik und Englisch entsprechend der Vorgaben der KMK in zwei Fachleistungskursen (bei äußerer Differenzierung) bzw. klasseninternen Leistungsgruppen (bei klasseninterner Differenzierung) unterrichtet und beurteilt. Wie in der IGS umfasst der Fachleistungskurs I/die Leistungsgruppe I die mittlere und die obere Anforderungsebene und entsprechend der Fachleistungskurs II/die Leistungsgruppe II erste und die mittlere Anforderungsebene. Die Schülerinnen und Schüler sind jeweils einem Niveau zugeordnet. (Zur Einstufung siehe §13) Das Verhältnis der Noten ist in der Anlage 2 der VOE-PSG dargestellt.

Dass im Klassenunterricht differenziert und individualisiert unterrichtet wird, hatte bisher keine Bedeutung für das Zeugnis und muss es auch jetzt nicht haben. Das Problem, das Sie in Ihrem dritten Absatz beschreiben, stellt sich so also gar nicht. In den Gesamtschulen gab es bei Fachleistungsdifferenzierung bis Klasse 8 kursbezogene Noten, in allen anderen Fächern die klassenbezogene Sechserkala. Das bringt natürlich Schwächen in der Vergleichbarkeit mit sich, die wir mit einem skalierten und weiter ausgefächerten Bewertungsschema in Form von Punkten beheben wollten. Bislang ist dies aber noch nicht durchsetzbar.

Mit besten Grüßen

Michael Gwosdz

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