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Frage von Jürgen K. •

Frage an Michael Adam von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Dr. Adam,

laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.

Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?

Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Kosel,

ich kann Ihnen zu Ihrer Frage leider nur antworten, dass ich die Intentionen, die den Europäischen Gesetzgeber veranlasst haben, Tabakwaren aus der Produktsicherheitsregulierung auszunehmen, nicht kenne.

Ungeachtet dessen reguliert das Produktsicherheitsgesetz in Deutschland die Haftung für Gefahren, die nur mittelbar mit einem in den Verkehr eingeführten Produkt zusammenhängen. So gab Anlass zur dieser Regulierung beispielsweise eine explodierte Sprudelflasche, die einen Konsumenten verletzte. Der Genuss von Sprudelwasser selbst ist ungefährlich und hatte keinen Beitrag für die Verletzungen des Konsumenten, so dass eine Haftungslücke hinsichtlich der Verantwortlichkeit für die Sicherheit der Flasche bestand, die das Produktsicherheitsgesetz dann füllte.

Von Tabakwaren gehen unmittelbare Gesundheitsgefahren aus, wenn ein schädliches Konsumverhalten besteht. Das Konsumverhalten ist aber kein Sachverhalt, der über das Produktsicherheitsgesetz zu regulieren ist.

Daher nehme ich an, dass dies der Grund für die Ausnahme ist. Ich selbst rauche übrigens nicht und kann daher aus eigener Erkenntnis zur Vertiefung der Problematik nichts beisteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Adam