Wie stehen sie zu der Aussage ihrer Partei das Rüstungsgüter für eine abschiebeoffensive gebraucht werden? Wen und wie viele Menschen möchten sie abschieben?
Sehr geehrter Herr H.,vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern beantworte.Zunächst zur Einordnung: Die Aussage stammt von Ulrich Siegmund, dem Spitzenkandidaten der AfD in Sachsen-Anhalt. Er hat sie als Antwort auf eine Journalistenfrage zur geplanten Ansiedlung eines Rüstungsunternehmens in seinem Bundesland gemacht. Herr Siegmund hat tags darauf präzisiert, dass Rüstungsproduktion weit mehr umfasst als Waffen, etwa Fahrzeuge, Schutztechnik und Ausrüstung, auf die Polizei und Sicherheitsbehörden angewiesen sind. Ich sage aber offen: Die ursprüngliche Formulierung war unglücklich, und ich kann nachvollziehen, dass sie Menschen verunsichert hat. In der Sache gilt jedoch für mich: Abschiebungen sind Verwaltungsvollzug nach Recht und Gesetz. Sie werden von Ausländerbehörden und Polizei durchgeführt und unterliegen der Kontrolle unabhängiger Gerichte. Was es für konsequente Rückführungen tatsächlich braucht, sind Personal, Transportkapazitäten, Abschiebehaftplätze und schnellere Verfahren.Zu Ihrer Frage, wen wir abschieben wollen: Remigration bedeutet für die AfD die rechtsstaatliche und gesetzeskonforme Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer, also von Menschen, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben. Das sind vor allem abgelehnte Asylbewerber, deren Ausreisepflicht vollziehbar ist, sowie ausländische Straftäter und Gefährder. Ausreisepflichtig wird auch, wessen Schutzstatus in einem rechtsstaatlichen Verfahren widerrufen wurde, weil der Fluchtgrund entfallen ist. Schutz vor Krieg und Verfolgung ist nach unserem Verständnis Schutz auf Zeit. Maßstab ist in jedem Fall der individuelle Aufenthaltsstatus, festgestellt durch Behörden und überprüfbar vor Gericht.Mit unserem Remigrationsbegriff hat sich auch das Verwaltungsgericht Köln eingehend befasst, und zwar in seinem Beschluss vom 26. Februar 2026 (Az. 13 L 1109/25) zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Das Gericht hat festgestellt, dass aus dem Begriff „kein konkretes politisches Ziel im Sinne einer undifferenzierten Abschiebung" folgt. Spezifisch verfassungsfeindliche Absichten in Bezug auf eine Remigrationspolitik seien nicht ersichtlich. Der Deutung des Verfassungsschutzes, Remigration sei Ausdruck eines völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriffs, ist das Gericht nicht gefolgt. Das Bundesinnenministerium hat gegen diesen Beschluss keine Beschwerde eingelegt.Ein Rechtsstaat, der die Entscheidungen seiner eigenen Behörden und Gerichte nicht vollzieht, verliert Vertrauen. Das gilt auch für die vielen Menschen, die rechtmäßig zu uns gekommen sind und sich hier ein Leben aufgebaut haben.Mit freundlichen GrüßenMicha Fehre

