Wie stehen Sie zu der Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung?
Hallo Herr Fehre,
Wie positionieren Sie sich im Zusammenhang mit dem Reformvorschlag der Rentenkommission, das gesetzliche Renteneintrittsalter ab 2032 an die Lebenserwartung zu koppeln?
Werden Sie diesem Vorschlag zustimmen?
Ich danke Ihnen im Voraus für eine Antwort
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine automatische Kopplung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung lehne ich ab. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren darf aus meiner Sicht nicht weiter angehoben werden. Gerade für Menschen, die jahrzehntelang körperlich gearbeitet haben, wäre eine immer weitere Verschiebung des Renteneintritts faktisch häufig eine Rentenkürzung. Unsere Fraktion hat deshalb bereits ausdrücklich beantragt, die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren zu sichern.
Stattdessen wollen wir die Lebensarbeitsleistung stärker berücksichtigen: Wer 45 Jahre gearbeitet und entsprechende Beiträge geleistet hat, soll abschlagsfrei in Rente gehen können. Gleichzeitig soll jeder, der freiwillig länger arbeiten möchte, durch bessere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen dazu ermutigt werden. Die Rentenkommission schlägt hingegen eine Kopplung an die Lebenserwartung vor, die perspektivisch zu einem Renteneintrittsalter von 70 Jahren führen kann. Diesen Teil der Empfehlungen lehnen wir ausdrücklich ab.
Die Finanzierungsprobleme der Rentenversicherung müssen an anderer Stelle angegangen werden – etwa indem versicherungsfremde Leistungen konsequent aus dem Bundeshaushalt finanziert werden und die Beitragsbasis gestärkt wird. Eine Verlängerung der Lebensarbeitszeit darf nicht zum Ersatz für notwendige Strukturreformen werden.
Einer gesetzlichen Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung werde ich daher nicht zustimmen.
