Die Chatkontrolle schafft Zugang auf Handys und Endgeräten von Millionen Menschen. Diese werden unter Generalverdacht gestellt, ihre "Post" können permanent durchleuchtet werden. Ist das vereinbar?
[1] Öffentliche Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023
[2] Sammlung von Stellungnahmen und Gutachten zur Chatkontrolle (Übersichtsseite auf Englisch)
[3] Stellungnahme des Kinderschutz Bundesverbandes e. V. zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023
[4] Stellungnahme Chaos Computer Clubs zur öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses Digitales zur Chatkontrolle, 1. März 2023
[5] Interview mit Prof. Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger, Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenbur
Sehr geehrte Frau K.,
seit drei Jahren wird auf europäischer Ebene über Maßnahmen zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder im digitalen Raum verhandelt. Der ursprüngliche Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, Anbieter digitaler Dienste zu verpflichten, Kommunikationsinhalte, auch verschlüsselte, zu überprüfen und bei Verdacht zu melden.
Der aktuelle Entwurf der dänischen Ratspräsidentschaft hält an der Möglichkeit anlassloser Scans privater Kommunikation und einer Aufweichung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung fest. Ich sehe das kritisch. Der Schutz der Vertraulichkeit privater Kommunikation ist ein zentraler rechtsstaatlicher Grundsatz und im Koalitionsvertrag ausdrücklich verankert.
Gleichzeitig unterstütze ich das Ziel, Darstellungen sexualisierter Gewalt wirksam zu bekämpfen – auf einer klaren rechtlichen Grundlage und im Rahmen eines koordinierten europäischen Vorgehens.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi
