Sehr geehrter Herr Hakverdi, was halten Sie von einer Begrenzung an Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr und Person? Zum Beispiel maximal 3 Schwangerschaftsabbrüche pro Person im Jahr.
Sehr geehrte Frau W.,
eine gesetzliche Begrenzung von Schwangerschaftsabbrüchen pro Jahr und Person halte ich nicht für notwendig. Schwangerschaftsabbrüche sind keine Routineeingriffe, sondern tiefgreifende persönliche Entscheidungen, die in sehr unterschiedlichen und oft belastenden Lebenssituationen getroffen werden.
Die geltende Rechtslage in Deutschland sieht bereits klare Grenzen und Beratungspflichten vor, um sowohl den Schutz des ungeborenen Lebens als auch die Selbstbestimmung der Frau zu wahren. Es gibt keine Hinweise darauf, dass Frauen „regelmäßig“ oder gar „mehrfach im Jahr“ Abbrüche vornehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi
