
(...) Eine Neuordnung des bayerischen Polizeirechts ist aus mehreren Gründen notwendig: erstens zur Umsetzung des EU-Datenschutzrechtes, zweitens zur Angleichung an die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und drittens zur Anpassung der polizeilichen Befugnisse im präventiv-polizeilichen Bereich der fortschreitenden technischen Entwicklung, insbesondere bei der Terror-Abwehr. (...)