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Melanie Huml
CSU
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Frage von Stephannette U. •

Was ist jetzt konkret für die Pflegekräfte geplant, um diese in dem Beruf zu halten?

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Sehr geehrte Frau U.!

Vielen Dank für Ihre Nachricht!
Die Zukunft einer guten Pflege entscheidet sich in der Frage, ob es gelingt, ausreichend gut qualifiziertes Personal zu gewinnen. Es gilt aber auch, wie Sie zurecht nachgefragt haben, langfristig gute berufliche Perspektiven zu schaffen.

Die Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende sind überwiegend bundesrechtlich geregelt bzw. obliegen der Umsetzung im Rahmen der Selbstverwaltung und der Verhandlung der Arbeitsvertragsparteien. Die notwendigen Änderungen wurden folgerichtig auf Bundesebene im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) diskutiert bzw. wurden hier geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Pflege vereinbart. Die Umsetzungsverpflichtungen richten sich vor allem an die Selbstverwaltung, Einrichtungen, Krankenhäuser sowie berufsständische Vertretungen. Insbesondere die Vereinbarung einer angemessenen Vergütung obliegt vorrangig den Arbeitsvertrags- und Tarifparteien (Art. 9 Grundgesetz – GG) und unterliegt nicht dem unmittelbaren Zugriff des Bundes oder der Länder. Die Handlungsmöglichkeiten der Bayerischen Staatsregierung sind mithin beschränkt. Gleichwohl wurden seit 2018 viele Maßnahmen ergriffen, wie insbesondere die Gründung der Vereinigung der Pflegenden in Bayern.

Mit dem Bayerischen Aktionsprogramm Arbeiten in der Pflege vom 18.09.2018 und 24.09.2019 definierte der Ministerrat auf Landesebene umsetzbare Eckpunkte und Maßnahmen wie unter anderem die neue Imagekampagne DIE NEUE PFLEGE zur Nachwuchsgewinnung (Start coronabedingt von Herbst 2020 auf Herbst 2021 verschoben), die Unterstützung der Koordination der Praxiseinsätze für Auszubildende, die Aufforderung an den Bund zur Überarbeitung der steuerlichen Regelungen bei vergünstigter Wohnraumüberlassung an Arbeitnehmer und die Förderung eines Modellprojekts zur Wohnungsvermittlung für Menschen in Sozial- und Gesundheitsberufen im Landkreis Dachau. Weiterhin gibt es ein Mentorenangebot für Auszubildende in der Pflege am Landesamt für Pflege zur Verhinderung von unnötigen Ausbildungs-/Studienabbrüchen: www.mfp.bayern.de (seit Sommer 2020).

Um das besondere Engagement der beruflich Pflegenden während der Pandemie anzuerkennen, hatte die Staatsregierung außerdem frühzeitig einen bayerischen Corona-Pflegebonus von bis zu 500 Euro beschlossen. Den gleichen Zweck verfolgte die Pflegeprämie des Bundes von bis zu 1.000 Euro. Ab dem 01.09.2022 ist die Bezahlung nach Tarif (oder vergleichbaren kirchlichen Regelungen) Voraussetzung für den Abschluss eines Versorgungsvertrags nach dem Pflegeversicherungsrecht. Damit soll die Gehaltslücke zwischen Krankenhaus- und Langzeitpflege verkleinert werden. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege setzt sich auch für die Verbesserung der weiteren Rahmenbedingungen, wie der Erweiterung von Kompetenzen für Pflegepersonal ein (Heilkundeübertragung, Erstellung von Verordnungen).

Wichtig sind aber auch eigene Initiativen der Einrichtungen, wie einrichtungseigene Springerdienste, verlässliche Dienstpläne und Zulagen/Zuschläge für Wochenend- und Nachtschichten sowie Zulagen für Wechselschichten. Um ältere Pflegefachkräfte zu entlasten, wäre es auch denkbar, dass Nachtschichten von den jüngeren Pflegefachkräften übernommen werden, die dafür durch Zulagen besonders entlohnt würden. Dies muss allerdings vor Ort in den Einrichtungen geschehen; der Staat hat hierauf keinen Zugriff, sondern kann nur die Initiativen der Einrichtungen unterstützen oder Anreize setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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