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Melanie Huml
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Frage von Alexander S. •

Frage an Melanie Huml von Alexander S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrte Frau Huml,

ich hätte ein Frage zu den Bausparkassen, speziell zu der LBS. Wie kann es sein, dass ich als langjähriger Kunde, ohne jegliche Nennung von Gründen eine Kündigung von der LBS bezüglich meines Bausparvertrages erhalte? Keine der festgelegten Kündigungsgründe ist erreicht. Ein Auszahlungsauftrag wird übersendet, ohne Nennung von Rechten oder Alternativen. Wie kann so ein Verhalten Rechtskräftig sein? Wieso wird hier nicht mehr zum Schutz der Sparer getan?

mit freundlichen Grüßen
Alexander Sheppard

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Bayerische Landesbausparkasse (LBS). Der Sachverhalt betrifft die privatrechtliche Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und der LBS Bayern. Die Klärung solcher zivilrechtlicher Ansprüche unterliegt jedoch nicht der öffentlich-rechtlichen Aufsicht über die LBS Bayern. Über zivilrechtliche Ansprüche haben im Streitfall die ordentlichen Gerichte zu entscheiden.

Mangels konkreter Angaben in Ihrer Anfrage lässt sich darüber hinaus nur allgemein sagen, dass die historisch beispiellose Negativzinspolitik der Europäischen Zentralbank die gesamte Finanzbranche vor enorme Herausforderungen stellt. Sie reagiert darauf vielfältig. Produkte werden angepasst, Kosten reduziert.
In manchen Fällen erhalten Kunden Alternativangebote zu bestehenden Verträgen, die zum Teil bereits 15 Jahre und länger existieren. Diesen Weg geht auch die LBS Bayern. Für den Fall, dass die Kunden ihre alternativen Optionen nicht nutzen wollen, werden auch Verträge gekündigt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. In diesen Fällen werden die Kündigungsgründe schriftlich dargelegt. Für Rückfragen stehen die Beraterinnen und Berater der Sparkassen und der LBS sowie der Kundenservice der LBS zur Verfügung.
Bei Meinungsverschiedenheiten mit der LBS Bayern können sich Verbraucher zudem an die interne Beschwerdeabteilung der LBS Bayern wenden: https://www.lbs.de/service/bayern_5/beschwerdemanagement_bayern.jsp
Sollte hier keine Einigung erzielt werden, so haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), einem unabhängigen und neutralen Streitschlichter, einzuleiten. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des VÖB: www.voeb.de

Ergänzend möchte ich anmerken, dass die CSU und auch die Kollegen der CDU die Zinsentwicklung seit Jahren mit großer Sorge betrachten. Wir haben die Europäische Zentralbank (EZB) für ihre Zinspolitik wiederholt offen kritisiert. Um Sparer zu schützen, hat der Freistaat Bayern Ende letzten Jahres eine Bundesratsinitiative gestartet. Den entsprechenden Antrag finden Sie unter: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/641-19.html

Mit freundlichen Grüßen
Melanie Huml, MdL
Staatsministerin

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