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Mechthild Rawert
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Frage von Corinna H. •

Frage an Mechthild Rawert von Corinna H.

Sehr geehrte Frau Rawert,

haben Sie, bevor Sie Fracking zugestimmt haben, noch einmal Ihre Antwort an Fragesteller/innen zu diesem Theam bei Abgeordnetenwatch gelesen ? Haben Sie auch Kinder ? Könnte es sein, dass Ihnen diese einmal Vorwürfe machen, dass Sie zu denjenigen gehörten, die nicht für ein absolutes Fracking-Verbot gestimmt haben ? Unsere Erde, von und auf der wir leben, wird täglich weiter ausgebeutet, ohne dass wir oder irgendein Wissenschaftler die (Spät)folgen abschätzen können. Deshalb kann es nur eines geben: Ein absolutes Verbot des Fracking ! Aber wenn man alles liest, was unter den Augen der Politiker,(die eigentlich das Volk und dessen Interessen vertreten und nicht Unternehmen und Banken bei der Gewinn-Maximierung unterstützen sollen), an lebensfeindlichen Massnahmen läuft, fragt man sich nicht mehr,ob wir uns selber ausrotten, sondern nur, wie lange wir dafür noch brauchen. Denn: Wir brauchen die Natur - die Natur braucht uns nicht !

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Hägele,

ich bedanke mich sehr für Ihre Frage, die ich gerne beantworte. Ich habe mich zum Thema Fracking, wie Sie schon erwähnten, bereits auf abgeordnetenwatch geäußert und mich auch regelmäßig in meinem Newsletter und auf meiner Website mit dem Thema beschäftigt.

Beim Thema Fracking besitzt für mich die Gesundheit aller BürgerInnen und sauberes Trinkwasser für diese und die kommende Generation äußerste Priorität: Das habe ich immer wieder betont und dazu stehe ich weiterhin.

Das dreiteilige Gesetzpaket zur Fracking-Regelung http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804713.pdf , http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/047/1804714.pdf , https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2015/0101-0200/144-15.pdf?__blob=publicationFile&v=2 , das nun am 24. Juni 2016 im Bundestag beschlossen wurde, ist schon seit langem in der Diskussion gewesen. Es gab vor diesem Gesetz keinerlei Regelung zu Fracking und somit auch keine Verhinderungsmaßnahmen. Diesen gefährlichen Zustand haben wir endlich verändert. Damit sauberes Trinkwasser gewährleistet werden kann, hat es die SPD nach langer Blockade seitens der CDU nun geschafft, dass unkonventionelles Fracking verboten wird. Fracking im Schiefergestein, wird es also nicht geben. Das Verbot umfasst sowohl Fracking zur Gewinnung von Erdgas als auch Erdöl. Gerade dafür, dass das Verbot auch Erdölförderung betrifft, hat sich die SPD eingesetzt. Zwei Mechanismen sollen das Verbot sicherstellen: Zum einen gibt es das bundeseinheitliche Verbot, das gilt und 2021 überprüft werden soll. Zum anderen kann zu Forschungszwecken die Erlaubniserteilung nur von den jeweiligen Landesregierungen gegeben werden - und dies nur nach strenger Abwägung. Es ist ein Erfolg, dass nun noch vor der Sommerpause diese fehlende Regelung getroffen werden konnte und unkonventionelles Fracking verboten ist.

Weil der Schutz des Trinkwassers zur Gesundheit der Menschen dieser und der kommenden Generationen äußerste Priorität hat, haben wir ein absolutes Fracking-Verbot für alle Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen, sowie Talsperren und natürliche Seen (Beispiel: Bodensee), die zur Gewinnung der öffentlichen Wasserversorgung dienen und Wasserschutz- und Heilquellschutzgebiete, festgelegt.

Für mich persönlich war wichtig, dass eine Regelung nun auch Fracking durch die Hintertür verhindert. Ursprünglich war vor allem auf Anregung des Bundeskanzleramts vorgesehen, dass eine ExpertInnenkommission und nicht der Bundestag darüber entscheiden sollte, ob und wo gefrackt wird. Das ist glücklicherweise vom Tisch. Die SPD hat gerade dieses undemokratische Verfahren verhindert, indem wir uns 2015 einem Hauruck-Verfahren verweigert haben. Nun hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Das ist ein deutlicher SPD-Erfolg.

Zugleich schaffen wir mehr Transparenz. So werden die Vorschriften überwacht durch die zwingende Erstellung eines Ausgangszustandsberichts. Zudem muss die Identität aller eingesetzten Stoffe offengelegt werden sowie ihre Menge. Es findet ein Grund- und Oberflächenwassermonitoring statt. All dies schafft die Transparenz, die zur Kontrolle notwendig ist. Alle Fracking-Maßnahmen müssen außerdem einer strengen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unter Beteiligung der Öffentlichkeit unterzogen werden.

Wie immer habe ich zu meinem namentlichen Abstimmungsverhalten auf meiner Website eine ausführliche Erklärung veröffentlicht, worin ich nochmal genau darlege, wieso ich so abgestimmt habe. http://www.mechthild-rawert.de/inhalt/2016-06-23/spd_erfolg_durchbruch_f_r_frackingverbot

Mit freundlichen Grüßen,

Mechthild Rawert