Wird die hessische Preisobergrenze von 25 € für Alltagshilfen in der neuen Pflegeunterstützungsverordnung angehoben?
Sehr geehrter Herr Schad,
ich betreibe im Kreis Offenbach ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Alltagshilfe von Senioren. Die PfluV läuft Ende 2026 aus; ab 2027 soll das Sozialraumbudget (175 €/Monat) nur noch für solche Angebote gelten.
Seit 2018 dürfen wir max. 25 €/Std. abrechnen. Kosten je abgerechneter Stunde:
• Minijob-Lohn 15,00 € (Mindestlohn 2027: 14,60 €)
• +31 % Abgaben: 19,65 €
• +Urlaub/Krankheit (13 %): 22,60 €
• +bezahlte Fahrtzeit (10 %): 24,85 €
• +Abrechnung, Versicherung, Software, Fortbildung: ca. 26,50 €
Jede Stunde kostet mehr, als das Land erlaubt. NRW erlaubt 38 €, Sachsen bis 42,45 €. Ohne Anpassung geben wir als Anbieter auf. Ihr Kollege Wintermeyer schrieb hier am 15.09.2026, dies müsse geprüft werden.
Meine Fragen:
1. Ist in der Novelle eine Anhebung vorgesehen?
2. Setzen Sie sich dafür ein, dass Anbieter faire Löhne oder überhaupt Mindestlohn zahlen können?

