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Max Schad
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Frage von Constantin S. •

Wird die hessische Preisobergrenze von 25 € für Alltagshilfen in der neuen Pflegeunterstützungsverordnung angehoben?

Sehr geehrter Herr Schad,

ich betreibe im Kreis Offenbach ein nach § 45a SGB XI anerkanntes Angebot zur Alltagshilfe von Senioren. Die PfluV läuft Ende 2026 aus; ab 2027 soll das Sozialraumbudget (175 €/Monat) nur noch für solche Angebote gelten.

Seit 2018 dürfen wir max. 25 €/Std. abrechnen. Kosten je abgerechneter Stunde:

• Minijob-Lohn 15,00 € (Mindestlohn 2027: 14,60 €)

• +31 % Abgaben: 19,65 €

• +Urlaub/Krankheit (13 %): 22,60 €

• +bezahlte Fahrtzeit (10 %): 24,85 €

• +Abrechnung, Versicherung, Software, Fortbildung: ca. 26,50 €

Jede Stunde kostet mehr, als das Land erlaubt. NRW erlaubt 38 €, Sachsen bis 42,45 €. Ohne Anpassung geben wir als Anbieter auf. Ihr Kollege Wintermeyer schrieb hier am 15.09.2026, dies müsse geprüft werden.

Meine Fragen:

1. Ist in der Novelle eine Anhebung vorgesehen?

2. Setzen Sie sich dafür ein, dass Anbieter faire Löhne oder überhaupt Mindestlohn zahlen können?

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