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Matthias Miersch
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Frage von Kathrin B. •

Im Hinblick auf den Amtseid gemäß Art. 64 GG, der die Wahrung des Grundgesetzes betont: Wie wird sichergestellt, dass diese Verpflichtung auch in der täglichen politischen Praxis gewahrt bleibt?

Sehr geehrter Herr Miersch,

das Grundgesetz garantiert fundamentale Rechte wie Menschenwürde (Art. 1), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3) und Meinungsfreiheit (Art. 5).

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich in Potsdam zum Stadtbild und dem migrantischen Hintergrund, was kontrovers diskutiert wurde. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern solche Aussagen mit den Grundwerten unserer Verfassung vereinbar sind und ob sie den Prinzipien der Gleichheit und Würde widersprechen.

Wie beurteilen Sie als Abgeordneter die Vereinbarkeit solcher Äußerungen mit dem Grundgesetz?

Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um sicherzustellen, dass die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Schutz der Grundrechte und zur Wahrung des Amtseids, auf die ich nachfolgend gern eingehe. Ihre Sorge um die Einhaltung der Menschenwürde, die Gleichheit vor dem Gesetz und die Meinungsfreiheit kann ich gut nachvollziehen. Für mich ist klar: Alle staatliche Gewalt ist an die Grundrechte gebunden, der Amtseid bekräftigt diese Bindung.

Zu der von Ihnen angesprochenen Äußerung: Ich halte eine Sprache, die Menschen pauschal abwertet oder ausgrenzt, für gefährlich. Respekt und Teilhabe sind Leitlinien meines politischen Handelns. Zugleich trägt der Bundeskanzler die Verantwortung für seine Worte, direkte Kritik muss von ihm selbst beantwortet werden, nicht von dritten. Mein eigener Maßstab bleibt, dass Sprache nicht spalten, sondern verbinden soll.

Konkret setze ich mich dafür ein, Grundrechte wirksam zu schützen: durch klare rechtsstaatliche Leitplanken und wirksame Kontrolle, eine konsequente Ahndung von Hass und Hetze, eine verlässliche Demokratieförderung, ein starkes Antidiskriminierungsrecht sowie eine Integrations- und Teilhabepolitik, die Zugänge zu Sprache, Bildung, Arbeit und Anerkennung von Abschlüssen verbessert. Ebenso wichtig sind Sensibilisierung und Fortbildungen in Verwaltung, Polizei und Justiz zu Antidiskriminierung und Menschenrechten sowie der kontinuierliche Austausch mit Verbänden und Zivilgesellschaft, damit Grundrechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag erfahrbar sind.

Sehr geehrte Frau B., ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Rückmeldung helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Miersch

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