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Antwort von Matthias Kollatz
SPD
• 17.11.2017

(...) Aus der bisherigen Rechtsprechung des BVerfG lässt sich auch nicht unmittelbar eine Verfassungs-widrigkeit der Besoldung herauslesen. Bei der Bewertung der Besoldung sächsischer Beamten im Mai 2015 wurden fünf Parameter festgelegt, von denen drei erfüllt sein müssen, damit eine verfassungswidrige Besoldung vorliegt. (...)

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