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Antwort 16.05.2025 von Matthias Hiller CDU

Die Klärung der Frage, wie das sogenannte AfD-Gutachten an die Öffentlichkeit gelangt ist und ob dabei ein Straftatbestand vorliegt, liegt nun im Verantwortungsbereich der zuständigen Ermittlungsbehörden. Das Innenministerium sowie andere beteiligte Stellen müssen daraus die notwendigen Schlussfolgerungen ziehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen.