Bezugnehmend auf Ihre Antwort vom 29.01.2026
Sehr geehrter Herr Hiller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings bezog sich meine Frage nicht auf den Berufstand der Physiotherapeuten, sondern auf die ungeklärte Finanzierung der Psychotherapie-Weiterbildung.
Vielleicht können Sie auch dazu ein paar Worte sagen.
Mit freundlichen Grüßen
EB
Sehr geehrte Frau B.
entschuldigen Sie bitte, das habe ich falsch gelesen.
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 wurde die Ausbildung grundlegend modernisiert. Das ehemalige Modell – Psychologiestudium mit anschließender Ausbildung – wurde durch ein Direktstudium zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ersetzt. Für die Eintragung in das Arztregister und damit zur Erbringung von Leistungen gegenüber Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung ist neben der Approbation der erfolgreiche Abschluss einer Weiterbildung erforderlich (§ 95c SGB V).
Da der Bund gemäß Art. 73 und 74 Grundgesetz keine Gesetzgebungskompetenz für die Weiterbildungen in den Heilberufen besitzt, erfolgt die Ausgestaltung dieser Weiterbildungen durch die Länder. In der Regel haben die Länder diese Aufgabe an die Landespsychotherapeutenkammern übertragen. Diese haben die Dauer der Weiterbildung auf fünf Jahre, darunter mindestens 24 Monate in der ambulanten Versorgung, festgelegt.
Mit Blick auf die Situation der Psychotherapeuten in Weiterbildung (PiW) wurde bereits ein wichtiger Schritt unternommen: Durch die am 20. Februar 2025 in Kraft getretene „Fünfte Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte“ wurde die Möglichkeit geschaffen, bei Beschäftigung eines PiW eine Praxis auf das 1,5-Fache des regulären Versorgungsumfangs zu vergrößern. Damit sind auch die Vergütungsmöglichkeiten für PiW-Leistungen im Rahmen des EBM rechtssicher gewährleistet und die Beschäftigung von PiW in Praxen wird erleichtert.
Hinsichtlich der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen zur Psychotherapie prüft das Bundesministerium für Gesundheit derzeit weitere Umsetzungsschritte, um die Versorgungssituation nachhaltig zu verbessern. Dazu gehört auch, wie die Arbeitsbedingungen von angehenden Psychotherapeuten weiter gestärkt und bestehende Hürden abgebaut werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Hiller
