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Matthias W. Birkwald
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Frage von Paul L. •

Frage an Matthias W. Birkwald von Paul L. bezüglich Soziale Sicherung

Lieber Herr Birkwald,

die Heranziehung von Kindern zum Elternunterhalt stellt eine unerträgliche Belastung (finanziell wie auch extrem psychisch) dar. Von den anderen Belastungen, Leistungen und Anstrengungen der Angehörigen will ich erst gar nicht sprechen.

Können Sie abschätzen, in wieweit Ihre Partei die Umsetzung des Gesetzesvorhaben (Angehörigen-Entlastungsgesetz) im Bundestag und im Bundesrat unterstützend wird?
Hier geht es ja auch noch vor allem um das "liebe Geld". Scheinbar ist die Finanzierung noch nicht geklärt, sehen Sie einen Weg zur Finanzierung des Gesetzes und vor allem welchen?

Ich bin verzweifelt und wirklich tief besorgt, dass dieses Martyrium kein Ende findet!
Sehen Sie nicht auch die Möglichkeit, dass durch Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 neben einer wirtschaftliche Entlastung, auch endlich eine Versöhnung zwischen dem Sozialstaat und der betroffenen Angehörigen erfolgen kann?

Bitte setzen Sie für uns betroffenen ein, damit dieser kaum auszuhaltende Zustand endlich dazu führt, mal wieder die Sonne am Himmel sehen zu können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen eine schöne Sommerpause.

Mit freundlichen Grüßen
Paul Langen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Langen,

vielen Dank für Ihre Stellungnahme zum Angehörigen-Entlastungsgesetz. DIE LINKE im Bundestag begrüßt wie Sie das Anliegen des Referentenentwurfs, die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern mit einem jeweiligen Jahresbruttoeinkommen von bis zu 100.000 Euro nicht nur bei der „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ auszuschließen, sondern bei allen Sozialleistungen des SGB XII und damit vor allem die Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig zu entlasten. Das ist eine längst überfällige Gleichbehandlung von Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind und die durch den Unterhaltsrückgriff in einer eh schon schwierigen Situation zusätzlich belastet werden.

Diese Maßnahme kann aber nur ein erster Schritt sein.
Um die drastisch steigenden Belastungen für viele Pflegebedürftige zu stoppen, sind vor allem die Eigenanteile für Menschen mit Pflegebedarf in Pflegeheimen sofort zu begrenzen. Schrittweise sind die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile für die Menschen mit Pflegebedarf zu senken und die Pflegeversicherung ist zu einer Pflegevollversicherung umzugestalten. Alle pflegerischen Leistungen müssen von der Pflegeversicherung übernommen werden!

Wir werden das Gesetz im Bundestag mit allen Kräften unterstützen! Um die Entlastungswirkung für die Angehörigen möglichst zügig zu erreichen, sollte die Regelung zur Beschränkung des Unterhaltsrückgriffs nicht erst zum 01.01.2020, sondern am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. An den im Vergleich zu vielen anderen sinnlosen Ausgaben, dürfen die geschätzten Mehrkosten von 300 Millionen Euro kein Grund für eine Blockade des Gesetzes sein.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Matthias W. Birkwald MdB
Rentenpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion DIE LINKE.
Stellvertretender Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales und Obmann der Linksfraktion in diesem Ausschuss

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